Beratungsstellen

Vergütung der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI für anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Landesverbände der Pflegekassen haben neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratungseinsätze anzuerkennen. Dem Antrag auf Anerkennung ist ein Nachweis über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz der Beratungsstelle und ein Konzept zur Qualitätssicherung des Beratungsangebotes beizufügen: Berufsurkunde Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpflegerin oder Altenpfleger. Die Landesverbände der Pflegekassen regeln das Nähere zur Anerkennung der Beratungsstellen.

Seit dem 01.01.2020 haben die Landesverbände der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen nach § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI die Höhe der Vergütung anerkannter Beratungsstellen und von Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften unter Zugrundelegung der im Land für zugelassene ambulante Pflegedienste nach § 89 SGB XI vereinbarten Vergütungssätze für jeweils ein Jahr neu festzulegen.

Auf der Grundlage der in Nordrhein-Westfalen mit zugelassenen ambulanten Pflegediensten durchschnittlich vereinbarten Vergütungssätze für die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben die Landesverbände der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen die Vergütung einheitlich für alle Pflegegrade folgendermaßen festgelegt:

Kalenderjahr Vergütung
2022

59,68 Euro

2023

70,12 Euro

2024

74,87 Euro

 

Anträge auf Anerkennung als Beratungsstelle sind mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Wirksamkeit zu stellen. Erforderliche Unterlagen für den Antrag sowie Änderungsmeldungen sind beim jeweils zuständigen Landesverband einzureichen. Unterlagen in der Zuständigkeit des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung NRW sind digital einzureichen: Verguetung-Pflege.NRW@vdek.com

Bitte geben Sie im Betreff der E-Mail folgende Angaben an: Kreiskennzeichen, Thema, Leistungserbringer

Dokument zum Download Übersicht Zuständigkeit