Die Projekte auf Landesebene und in den Kommunen

Seit vielen Jahren laufen in Nordrhein-Westfalen landesweit Präventionsprojekte von verschiedenen Institutionen. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier weitere Informationen.

Folgende Projekte werden von den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in NRW gemeinsam und mit deren Partnern gefördert. Weitere Informationen zu den Ansprechpartnern finden sich auf den Homepages der Projekte.

Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung

Gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung wird in den Tagesablauf von Kindertagesstätten und Kindergärten integriert. Es wurden bereits über 300 Kitas in NRW zertifiziert.

Mehr unter www.bewegungskindergarten-nrw.de

Bildung und Gesundheit – BuG

Hier werden Schulen auf ihrem Weg zur gesunden Schule unterstützt und verschiedene Maßnahmen gefördert.

www.bug-nrw.de

Sucht hat immer eine Geschichte

Im Rahmen dieser Landesinitiative werden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

B-Teams

Mit diesem Projekt werden Teams aus Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern in weiterführenden Schulen unterstützt. Diese B-Teams organisieren Schulprojekte im Themenfeld Gesundheit.

www.lzg.nrw.de

gesaPflege – „gesund alt werden in der stationären Pflege“

In der Prävention und Gesundheitsförderung in der stationären Pflege ist das Gemeinschaftsprojekt der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen „gesaPflege – gesund alt werden in der stationären Pflege“ initiiert worden. Das dreijährige Projekt wird von Team Gesundheit, dem Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH und der Technischen Universität Chemnitz umgesetzt.

www.gesapflege.de

KIPS – Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken

Mit dem vierjährigen Programm wird die Umsetzung nachhaltiger Angebote zur Stärkung der Resilienz der Kinder sowie die dafür erforderlichen organisatorischen Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen in den Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe sowie der Gemeindepsychiatrie ermöglicht. Das Programm wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie von den gesetzlichen Krankenkassen in NRW über das Bündnis für Gesundheit gefördert.

www.kips.nrw

Die Antragstellung ist nach Registrierung und Anmeldung online unter kips.nrw/registrierung möglich.

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Infolge des Präventionsgesetzes finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in NRW auch regionale Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention nach §20a SGB V.

Insbesondere Kommunen, aber auch andere Institutionen, setzen die Angebote um. Inzwischen gibt es in NRW über 30 Projekte. Bei der Umsetzung werden die gesetzlichen Krankenkassen von der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) beim Landeszentrum Gesundheit unterstützt.

Hier finden Sie die regionalen Projekte mit einer kurzen Beschreibung.  Auch Informationen rund um das Antragsverfahren in nicht-betrieblichen Settings und die Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit.

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Darüber hinaus können Kommunen in NRW Projektmittel für Präventionsangebote beantragen, die sich an sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen richten. Diese Projekte werden vom bundesweiten GKV-Bündnis für Gesundheit gefördert, einer gemeinsamen Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten.

Auf der Webseite des GKV-Bündnisses erfahren Sie mehr zum Förderprogramm sowie Informationen zum Antragsverfahren und Ansprechpartner.

Rechtliche Grundlagen der Prävention in NRW

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Verantwortliche für die Umsetzung des Gesetzes

In NRW kümmern sich seit vielen Jahren die verschiedenen Institutionen um die Prävention: Die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände, die Unfallversicherung und Rentenversicherung, die Kommunen und das Gesundheitsministerium in NRW. Deren Zusammenarbeit wurde 2015 mit dem Präventionsgesetz neu geregelt. Dafür haben die Partner 2016 eine Landesrahmenvereinbarung geschlossen. Die Regionalagentur NRW der Bundesagentur für Arbeit ist der Landesrahmenvereinbarung beigetreten.

Eine Steuerungsgruppe kümmert sich in NRW um die Umsetzung des Gesetzes. Sie hat drei  Arbeitsgruppen eingerichtet: die AG Lebenswelten, die AG Pflegeheim-Bewohner und die AG Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).

1. AG Lebenswelten

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe entscheiden über die Förderung von Präventionsprojekten im Bereich Lebenswelten Kindergarten, Schule und Kommunen. Darüber hinaus werden gemeinsame Projekte initiiert und durchgeführt.

2. AG Pflegeheim-Bewohner

Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der Gesundheitsförderung und Prävention in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Das wichtigste Projekt ist „gesaPflege – gesund alt werden in der stationären Pflege“, das für die Pflegeheimbewohner und die Mitarbeitenden gesundheitsfördernde Angebote bietet.

3. AG Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Die Mitglieder entwickeln gemeinsame Beratungskonzepte der Sozialversicherungsträger in NRW. Neben den gesetzlichen Krankenkassen sind dies die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen-Lippe, die Unfallversicherung in NRW und die gesetzlichen Krankenkassen in NRW.

Damit insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben in NRW der Zugang zur BGF erleichtert wird, wurde in Nordrhein-Westfalen eine BGF-Koordinierungsstelle nach § 20b Abs.3 SGB V eingerichtet. Darin beraten und unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen die Unternehmen darin, wie sie die Gesundheit am Arbeitsplatz für ihre Angestellten fördern können. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der BGF-Koordinierungsstelle.