Impfen in NRW

Bild Impfung

Erst- und Zweitimpfungen

Impfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV 19 werden in NRW von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten durchgeführt. Eine Übersicht über alle Impfangebote in NRW sind zu finden unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung. Kinderimpfungen werden hauptsächlich in Praxen der Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt.

Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen sowie eine Auffrischungsimpfung. Dasselbe gilt für Kinder, in deren Umfeld Personen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf leben, die selbst nicht geimpft werden können. Allen anderen Kindern zwischen fünf und elf Jahren empfiehlt die STIKO zunächst nur eine COVID-19-Impfstoffdosis.

Zur Stärkung der Impfkampagne dürfen vorübergehend auch Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte Schutzimpfungen an Menschen ab zwölf Jahren verabreichen. Voraussetzungen sind eine vorherige ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten.

Teilnehmende Apotheken können Impfinteressierte unter www.mein-apothekenmanager.de finden: Durch Eingabe der Postleitzahl werden die beteiligten Apotheken in der Nähe angezeigt.

Booster-Impfungen (Auffrischungsimpfungen)

Auffrischungsimpfungen sind in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams möglich. Die STIKO empfiehlt seit dem 18. November 2021 allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die STIKO bekräftigt weiterhin ihre Empfehlung, folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischungsimpfung anzubieten:

  • Personen im Alter von über 70 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen
  • Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen
  • Personen mit Immundefizienz

Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.

Mittlerweile empfiehlt die STIKO dem oben genannten Personenkreis grundsätzlich eine zweite Auffrischungsimpfung. Voraussetzung für diese ist ebenso eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.

Impfpflicht für den Pflegebereich

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs gilt eine Impfpflicht. Bis zum 15. März 2022 müssen Beschäftigte, etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten, ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht erbracht, haben die Arbeitgeber das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Dieses kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen untersagen. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich.

Beachten Sie den entsprechenden Artikel zur „Verpflichtung stationärer Pflegeeinrichtungen zur monatlichen Impfquoten-Meldung an das RKI“ auf der Seite unserer Verbandszentrale und die dortige Verpflichtungserklärung zum Download.

Der Impfstoff von Novavax  

Inzwischen ist auch der Protein-Impfstoff „Nuvaxoxid“ zugelassen. Er ist eine Alternative zu den neuen mRNA-Impfstoffen. Die an NRW gelieferten Impfdosen werden zunächst nur an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. 75 Prozent der verfügbaren Dosen sind für die Berufsgruppen vorgesehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Die Impfungen mit „Nuvaxoxid“ erfolgen über kommunale Impfangebote. Die Koordinierungsstellen sollen zudem Möglichkeiten zur Terminbuchung für weitere Interessierte schaffen. Informationen erteilen die Kreise und kreisfreien Städte.

Impfstofflieferungen

Die Bundesländer erhalten vorgegebene Mengen, die sich nach dem Anteil der Bevölkerung des Bundeslandes an der Gesamtbevölkerung errechnen. Diese werden auf Impfzentren, Arztpraxen und Betriebsärzte verteilt. Die aktuellen Liefermengen für NRW und die anderen Bundesländer unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

Stand der Impfungen

Die Impfschutzverordnung findet sich auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

Die aktuellen Impfraten in NRW sind im Vergleich zu den anderen Bundesländern beim Robert-Koch-Institut einzusehen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.htm

Der Stand der Impfungen nach Alters- und Berufsgruppen unter: https://impfdashboard.de/

Finanzierung der Impfungen

Die Corona-Impfungen sind freiwillig. Für die zu impfende Person sind sie kostenlos. Die Kosten werden von Bund, Ländern und der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung getragen. Der Bund trägt die Kosten für den Impfstoff. Die Länder zahlen das notwendige Zubehör. Die Impfzentren wiederum wurden zur Hälfte vom jeweiligen Bundesland finanziert. Die andere Hälfte teilten sich die gesetzliche (46,5 Prozent) und die private Krankenversicherung (3,5 Prozent).