Sozialwahl 2023

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Im Jahr 2023 fand wieder die Sozialwahl statt. Das bedeutet, über 51 Millionen Ersatzkassen-Versicherte und Rentenversicherte durften darüber abstimmen, wer bei Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund grundsätzliche Entscheidungen treffen darf.
Die Sozialwahl ist nach Bundestagswahl und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland und fand 2023 zum dreizehnten Mal statt.

Wie wird gewählt?

Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen im April 2023 automatisch per Post. Sie machen dann das Kreuz ihrer Wahl, stecken den oder die Stimmzettel in den roten Umschlag und schicken ihn bis zum 31. Mai wieder zurück. Eine Briefmarke wird nicht benötigt. Mit ihrer Entscheidung stimmen die Wahlberechtigten über die Verwaltungsräte der Krankenkassen sowie über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung ab.

Online-Wahl geht auch

2023 besteht für die Wahlberechtigten der Ersatzkassen erstmals die Möglichkeit, die Stimme auch online abzugeben. Alternativ zur Briefwahl kann die Stimmabgabe damit auch am Rechner oder vom mobilen Endgerät erfolgen.

Wann wird gewählt?

Stichtag ist der 31. Mai 2023. Bei wem im April die automatische Wahlbenachrichtigung eingeht, der kann bis zu diesem Tag seine Stimme abgeben - portofrei per Brief oder online.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer folgenden fünf Ersatzkassen einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben:

  • TK
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • KKH
  • hkk
Wen kann ich wählen?

Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen zur Wahl. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte. Die Sozialwahl gibt ihnen die Berechtigung, um für die Interessen der Versicherten einzutreten.

Gemeinsame Pressekonferenz am 19. April 2023

„Wählen und Demokratie stärken“

Der Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens Karl-Josef Laumann, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß und die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) Ulrike Elsner gaben am 19. April 2023 eine gemeinsame Pressekonferenz zum Thema Sozialwahl 2023, um Wahlberechtigte zur Abgabe ihrer Stimme aufzurufen.

Vier Personen auf dem Podium vor dem Schriftzug Landespressekonferenz NRW

von links nach rechts: Ulrike Elsner (vdek), Peter Weiß (BWB), Karl-Josef Laumann (MAGS) und Dorothea Hülsmeier (LPK)

Drei Personen stehen vor dem Aufsteller mit der Aufschrift Sozialwahl 2023

Gesundheitsminister Laumann machte deutlich, dass die Sozialwahl eine wichtige Gelegenheit für alle Wahlberechtigten ist, wesentliche Bausteine der Gesundheits- und Rentenpolitik mitzubestimmen: „Es geht hier für viele Millionen Menschen darum, nicht nur Beiträge zu zahlen, sondern über diese Wahl auch mitzuentscheiden, was damit gemacht wird. Ihre Vertreterinnen und Vertreter bestimmen mit über Gesundheitsleistungen und Präventionsangebote sowie Haushalt und Personal der Sozialversicherungsträger und sorgen dafür, dass die Verwaltung praxisnah und versichertenorientiert entscheidet.“

Bundeswahlleiter für Sozialversicherungswahlen Peter Weiß gab einige Beispiele dafür, welche Entscheidungen von den Gewählten dann sechs Jahre lang getroffen werden: „Die gewählten ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte, wählen und kontrollieren den Vorstand und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Rehaleistungen in der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkassen wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen.“

Die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen e. V. unterstrich das Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung: „Die gesetzliche Krankenversicherung wird in diesem Jahr 300 Milliarden Euro für die gesundheitliche Versorgung aufwenden. Die ehrenamtlichen Verwaltungsräte achten darauf, dass dieses Geld für moderne Versorgungsstrukturen und eine hohe Versorgungsqualität eingesetzt wird. Stärken Sie den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern mit Ihrer Stimme den Rücken und bestimmen Sie damit den Kurs Ihrer Krankenkasse.“

Weiterführende Informationen rund um die Sozialwahl 2023 finden Sie auch auf der Website unserer Verbandszentrale.