Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz:

vdek begrüßt kassenartenübergreifende Einigung für das zweite Quartal 2009

Mainz, 04.02.2009 – Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz sowie ihren Eltern steht auch zukünftig im Bedarfsfall eine spezielle sozialpsychiatrische Versorgung zur Verfügung. Hierzu erklärt Armin Lang, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz: "Die jetzt gefundene Lösung zur Weitergeltung der Übergangsregelung für das zweite Quartal 2009 begrüßen wir ausdrücklich. Sie garantiert, dass bereits behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche auch weiterhin im selben Umfang versorgt werden können wie bisher und stellt sicher, dass auch neue Patientinnen und Patienten von diesem Angebot profitieren können. Gleichzeitig gibt sie den Kinder- und Jugendpsychiatern in Rheinland-Pfalz die benötigte Planungssicherheit."

Die Ersatzkassen hatten sich bereits in der Vergangenheit stets für eine besondere qualitätsgesicherte sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stark gemacht. Um das Versorgungsangebot zu intensivieren und um mehr Kinder und Jugendliche versorgen zu können, hatten sie seit 1994 mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen. Danach konnten Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie qualifizierte Mitarbeiter wie Sozial- oder Heilpädagogen einstellen, die zusammen mit dem Arzt die Therapie, die Beratung und die Betreuung der Familien durchgeführt haben. Da durch die Neuregelung der ärztlichen Vergütung im Jahr 2009 eine Anpassung der Vereinbarung erforderlich wurde, ist die Vereinbarung zum 31.12.2008 gekündigt worden.

"Ziel der Ersatzkassen war es immer, dass dieses spezielle Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz auch zukünftig erhalten bleibt," betont Lang. "Deshalb haben wir auch als Übergangslösung für das erste Quartal 2009 die bisherigen Regelungen weiterhin gegen uns gelten lassen." Problematisch sei aber stets gewesen, dass sich nicht alle Kassenarten in Rheinland-Pfalz gleichermaßen für die sozialpsychiatrische Versorgung junger Patienten engagiert hätten. Dies führte zum Teil dazu, dass die Ersatzkassen – neben weiteren an der Vereinbarung beteiligten Kassenarten - den Aufbau einer Infrastruktur in den Arztpraxen finanziert haben, die dann den Versicherten aller Kassenarten zur Verfügung stand. Die nun für das zweite Quartal 2009 gefundene Übergangsregelung sieht eine Beteiligung aller Kassenarten in Rheinland-Pfalz an diesem speziellen sozialpsychiatrischen Versorgungsangebot vor. Die Fachärzte erhalten eine Pauschale in Höhe von 163,61 Euro pro Patient bei einer Fallzahlbegrenzung von 400 Fällen je Praxis. Lang: "Damit übernehmen nun endlich alle Krankenkassen in Rheinland-Pfalz gemeinsam die Verantwortung für die spezielle sozialpsychiatrische Versorgung von rheinland-pfälzischen Kindern und Jugendlichen."

Ab dem dritten Quartal 2009 soll - vorbehaltlich einer noch zu beschließenden gesetzlichen Änderung – durch eine bundesweite Anschlussvereinbarung die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einheitlich geregelt werden. Dieser Vereinbarung können die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen beitreten. Armin Lang abschließend: "Jetzt haben wir die Chance, eine dauerhafte Lösung im Interesse unserer jungen Versicherten zu erreichen. Hierfür werden sich die Ersatzkassen auch weiterhin aktiv einsetzen."

Pressemitteilung


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