Lebensqualität bis zum Lebensende: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht

Mainz, 8.4.2011 – Die Lebensqualität auch in den letzten Lebenstagen erhalten und ein menschenwürdiges Sterben in der vertrauten häuslichen Umgebung – das ist der Wunsch vieler schwerstkranker Menschen. In Rheinland-Pfalz bieten dafür nun alle Krankenkassen flächendeckend für ihre betroffenen Versicherten diese besonders spezialisierte ambulante Palliativversorgung, genannt SAPV, an.

Wie die Vertreter der SAPV-Leistungserbringer, die rheinland-pfälzischen Krankenkassen und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz mitteilen, wird mit diesem Angebot für schwerstkranke Patienten ein würdiger Lebensraum in der letzten Lebensphase geschaffen. „Der Sterbende erhält eine ganz auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnittene medizinische und pflegerische Versorgung“, hebt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, in diesem Zusammenhang hervor. „Im Vordergrund steht dabei, die Schmerzen und Symptome des Patienten zu lindern und dadurch seine Lebensqualität bis zum Lebensende zu bewahren“, so Gisela Textor, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Rheinland-Pfalz, und Dr. Robert Gosenheimer, Palliativmediziner, als Vertreter der SAPV-Leistungserbringer. Durch die SAPV gewinnen die Betroffenen und ihre Angehörigen zudem eine wertvolle Hilfe in schweren Stunden hinzu. Denn die Betreuung wird vorzugsweise in der eigenen Wohnung bzw. häuslichen Umgebung erbracht, und sie ergänzt und unterstützt die bestehende Versorgung durch Vertragsärzte, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Hospize.

Gesundheitsministerin Malu Dreyer begrüßt dieses neue Angebot in Rheinland-Pfalz sehr. „Die bedarfsgerechte Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen ist schon immer ein wichtiges Thema im Land“, so die Ministerin. Die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung seien sehr gut. Das Land wird den flächendeckenden Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung eng begleiten und unterstützen.

Damit die Versicherten angemessen versorgt werden, sind in den Verträgen Qualitätsstandards und Mindestbetreuungszeiten z. B. bei Hausbesuchen der Palliativärzte und der palliative care-Pflegefachkräfte definiert. Nur wenn genügend Zeit für die Betreuung der Versicherten zur Verfügung steht, ist eine qualitativ hochwertige Versorgung in der letzten Lebensphase gewährleistet. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird kontinuierlich überprüft.

Um die Versorgung Sterbender sollte kein Preiswettbewerb stattfinden, deshalb haben sich alle rheinland-pfälzischen Leistungserbringer und Krankenkassen auf ein einheitliches Vertrags- und Vergütungskonzept verständigt.

Vertragsabschlüsse zwischen den Krankenkassen bzw. ihren Verbänden mit einzelnen SAPV-Leistungserbringern sind ab sofort möglich. Interessierte SAPV-Leistungserbringer können sich bei der AOK Rheinland-Pfalz melden, die koordinierend für alle Krankenkassen die Anträge entgegennimmt.

Was ist SAPV?

SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIVVERSORGUNG

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37 b SGB V (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.

Betroffene benötigen eine besonders aufwändige, individualisierte und vielschichtige Betreuung, die ein aus verschiedenen Professionen besetztes Team erbringt. Palliativmedizinisch und –pflegerisch weitergebildete Ärzte, Pflegekräfte und gegebenenfalls speziell qualifizierte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen versorgen und unterstützen hier die Patienten bei Bedarf rund um die Uhr in der vertrauten Umgebung.

Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz stellen ihren Versicherten eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach den gesetzlichen Vorgaben durch qualifizierte Leistungserbringer zur Verfügung. Hierzu schließen sie mit geeigneten Leistungserbringern Verträge gemäß § 132 d SGB V, soweit dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist.

Pressemitteilung


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