Nachbesserungen am GKV-Versorgungsgesetz bei ambulanter spezialärztlicher Versorgung dringend notwendig

vdek unterstützt Vorstoß von Ministerin Dreyer

Mainz, 1.7.2011 - Zu den gestrigen Äußerungen der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Malu Dreyer zum Referentenentwurf für das geplante Versorgungsgesetz anlässlich der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder erklärt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz: „Die Einschätzung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums deckt sich weitgehend mit der der Ersatzkassen. Mit diesem Gesetz beschreitet die Politik grundsätzlich den richtigen Weg. Es ist sinnvoll, die ärztliche Versorgung flexibler zu gestalten und sektorübergreifend abzubilden.“ Leider bleibe aber, so Schneider, der Gesetzentwurf an vielen Stellen unscharf. Insgesamt werde stark auf finanzielle Anreize gesetzt, um eine vermeintliche Unterversorgung mit Ärzten gerade in ländlichen Regionen abzuwenden. Auf die massiv bestehenden Überversorgungsprobleme finde der Gesetzentwurf keine Antworten.

Eine Schieflage konstatiert der vdek auch bei der ambulanten spezialärztlichen Versorgung. Deren schrittweise Einführung wird zwar zur Überwindung der starren Sektorengrenzen grundsätzlich begrüßt. Dennoch sieht der Referentenentwurf keinerlei Regelungen zur Mengensteuerung vor. Schneider: „Wenn auf Instrumente zur Steuerung der Angebotskapazitäten und der erbrachten Leistungen verzichtet wird, besteht die Gefahr, dass Leistungserbringer völlig unkontrolliert auf den neuen Markt strömen und Leistungen weitgehend ohne Regulierungen erbracht werden. Dies geht tendenziell zu Lasten der Grundversorgung, und es drohen erhebliche Finanzierungsrisiken für die gesetzliche Krankenversicherung. Hier muss dringend nachgebessert werden. Die Ministerin hat an den richtigen Stellen den Finger in die Wunde gelegt.“

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Pressemitteilung


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