Krankenkassen und Krankenhäuser gegen Bürokratie und zusätzliche Kosten

Gesetzliche Nachbesserung bei neu einzurichtender Schlichtungsstelle erforderlich

Vor dem Aufbau von mehr kostenträchtiger  Bürokratie warnen die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und die gesetzlichen Krankenkassen im Land. Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, dass Streitigkeiten über Abrechnungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen im Wert von bis zu 2.000 Euro auf Landesebene künftig zuerst von einem Schlichtungsausschuss behandelt werden müssen.

„Ein solcher Ausschuss müsste in Rheinland-Pfalz eigens neu geschaffen werden“, kritisiert Friedrich Mohr, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz „Das bedeutet zusätzliche Bürokratie und Kosten.“  Für die zu erwartenden 3.500 bis 6.500 Fälle jährlich würden bis zu  60 Fachleute gebraucht, hinzu kämen Personal und Ausstattung der zur Bearbeitung notwendigen Geschäftsstelle.

Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse betont: „Eine schnelle, einfache Umsetzung dieser Regelung ist in den Ländern nicht möglich. Im Interesse der Patienten sollten vielmehr pragmatische Lösungen gesucht werden.“ Gesetzliche Bestimmungen über die Ausgestaltung und Finanzierung dieser zusätzlichen Institution im Gesundheitswesen fehlen teilweise oder sind unklar, so dass zunächst noch aufwändige Verhandlungen zur Bildung des Ausschusses notwendig sind.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretungen in Rheinland-Pfalz und Saarland: „Eine  Entlastung  der Sozialgerichte erkauft man sich so durch  den Aufbau neuer Bürokratie und erhebliche zusätzliche Kosten an anderer Stelle, das kann nicht im Sinne der Politik sein.“ Zumal die Einsparungen bei den Gerichten unsicher sind. Denn der Klageweg steht den Streitparten nach der Schlichtung weiterhin offen. Auch Dr. Jörg Loth, Geschäftsführer der IKK Südwest, stimmt dieser Einschätzung zu. „Selbst der Bundesrat hat im Zustimmungsverfahren auf erhebliche Probleme bei der Umsetzung hingewiesen.“ 

Armin Schimsheimer von der Arbeitsgemeinschaft aus Betriebskrankenkassen, Landwirtschaftlicher Krankenkasse und Knappschaft in Rheinland-Pfalz hat erhebliche Zweifel an der Praktikabilität dieser gesetzlichen Neuregelung. „Die Schlichtungsregelung sollte überprüft werden.“

Die großen Parteien der Selbstverwaltung fordern die Politik auf, das Gesetz auszusetzen und die Neuregelungen grundsätzlich zu überdenken.

Gemeinsame Pressemitteilung
Von Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V., AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) –Landesvertretung Rheinland-Pfalz, IKK Südwest, BKK Landesverband Mitte, SVLFG Rheinland-Pfalz, Knappschaft.

Federführend für die Veröffentlichung:
vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz

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Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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