Kassenverbände in Rheinland-Pfalz enttäuscht: Investitionsvolumen für Krankenhäuser wieder nicht gestiegen

Auch im vierten Jahr in Folge stellt das Land Rheinland-Pfalz den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern die gleiche Investitionssumme zur Verfügung: Mit den 63 Millionen Euro sollen kleine und große Baumaßnahmen finanziert werden. Damit wurden aus Sicht der Kassen noch nicht einmal die Inflations- oder allgemeine Kostensteigerungsrate berücksichtigt.

Im Ländervergleich gehörte Rheinland-Pfalz auch in der Vergangenheit nicht zu den Spitzenreitern in Sachen Investitionsförderung. Die Krankenhäuser können oft nur die allernotwendigsten Sanierungs- und Bauvorhaben durchführen lassen, weil sie zu geringe Finanzmittel vom Land erhalten, das per Gesetz zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet ist.

Der Gesetzgeber hat die Finanzierung der Krankenhäuser auf zwei Säulen gestellt (sog. duale Finanzierung): Investitionen sind Ländersache, Betriebskosten müssen die Kassen finanzieren. Eine Quersubventionierung von Baumaßnahmen durch die Erlöse aus den Fallpauschalen ist eindeutig nicht vorgesehen und führt letztlich zu einer einseitigen Mehrbelastung der Versicherten.

So überrascht es jedoch indes nicht, dass der auf Landesebene jährlich zu vereinbarende Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz seit etlichen Jahren der höchste bundesweit ist. Selbst der Gesetzgeber ist hierauf schon aufmerksam geworden. Denn die fehlenden Investitionen des Landes zwingen die Krankenhäuser, aus den Erlösen der Fallpauschalen, die für die Deckung der Betriebskosten vorgesehen sind, Gelder für Investitionen zu verwenden und damit zweckentfremden.

Es ist zu befürchten, dass darunter die Qualität der Leistungen leidet. Die Förderanträge mancher Krankenhäuser werden Jahr für Jahr zurückgestellt – mit der Folge, dass sich der Erhaltungszustand immer weiter verschlechtert. Bauliche Hygiene- oder Brandschutzstandards können teils nicht eingehalten werden. Provisorien werden zum Dauerzustand. Und wenn die Zwischenlösung nach einigen Jahren nicht länger tragbar ist, sind inzwischen die Kosten der notwendigen Baumaßnahmen massiv in die Höhe geschnellt.

Die Kassen warnen davor, klassische Investitionsmaßnahmen aus dem paritätisch finanzierten Strukturfonds zu decken. Zielsetzung des Strukturfonds ist eine Anpassung der Versorgungsstrukturen vornehmlich auf dem Land hin zu nachhaltigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Strukturen – nicht die Basisfinanzierung notwendiger Investitionen in den einzelnen Krankenhäusern.

RLP - KH-Investitionen 2016

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Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
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