Investitionsstau steigt weiter Kassenverbände in Rheinland-Pfalz sehen keinen wirklichen Fortschritt

Vier Jahre in Folge stellte das Land Rheinland-Pfalz den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern die gleiche Investitionssumme in Höhe von 63 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2017 plant das Land, diesen Betrag um drei auf 66 Millionen Euro für die Finanzierung der kleinen und großen Baumaßnahmen aufzustocken. Die Krankenkassen und deren Verbände in Rheinland-Pfalz bewerten die Aufstockung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. 

Dennoch gibt es noch reichlich Luft nach oben: So wird mit dem Aufstockungsbetrag noch nicht einmal die Inflations- oder allgemeine Kostensteigerungsrate berücksichtigt. Von den drei Millionen Euro werden alleine 2,8 Millionen Euro benötigt, um die aktuellen Baupreis-Steigerungen zu finanzieren. Faktisch findet somit keine substanzielle Erhöhung statt. Hinzu kommt der seit Jahren unveränderte Betrag für die Pauschalförderung der Krankenhäuser in Höhe von 51,2 Millionen Euro.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), welches für die Kalkulation der Fallpauschalen in den Krankenhäusern zuständig ist, hat einen bundesdurchschnittlichen Wert von 318 Euro Investitionsbedarf je Krankenhausfall berechnet. Nach dieser Rechnung würden in Rheinland-Pfalz Investitionsmittel in Höhe von rund 314 Millionen Euro pro Jahr benötigt.

Dass nach wie vor Finanzmittel fehlen, zeigt sich in der Praxis immer wieder: Oft können die Krankenhäuser nur die notwendigsten Sanierungs- und Bauvorhaben durchführen - obwohl die Länder per Gesetz zur ausreichenden Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. 

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Finanzierung der Krankenhäuser auf zwei Säulen gestellt, die so genannte duale Finanzierung: Investitionen sind Ländersache, Betriebskosten haben die Krankenkassen zu finanzieren. Die mangelhaften Investitionen des Landes zwingen die Krankenhäuser aber dazu, aus den Erlösen der Fallpauschalen, die für die Deckung der Betriebskosten vorgesehen sind, Gelder für Investitionen zu zweckentfremden. Diese Quersubventionierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und führt zu einer einseitigen Mehrbelastung der Versicherten über höhere Zusatzbeiträge.

Zu vergleichbaren Ergebnissen kommt auch ein aktuelles Gutachten des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Institute for Health Care Business GmbH (hcb) im Auftrag der Krankenkassenverbände in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In ihrem Gutachten aus dem Jahr 2016 weisen sie für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser eine rückläufige Entwicklung der Investitionsmittel seit 1991 aus. Insgesamt geht das Gutachten von einem aufgelaufenen Investitionsstau in Milliardenhöhe aus.

Zu befürchten ist, dass durch diesen Investitionsstau letztlich auch die Qualität der Leistungen leidet: Bauliche Hygiene- oder Brandschutzstandards können teilweise nicht mehr eingehalten werden. Nach Aussagen des RWI und hcb verbessern jedoch klug eingesetzte Investitionen die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Krankenhausversorgung signifikant – zu diesem Zweck seien die Investitionsfördermittel daher deutlich zu erhöhen.

Die rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbände appellieren daher an die Politik, die Investitionen für Krankenhäuser deutlich zu erhöhen. Die Fördermittel müssen sich künftig an dem tatsächlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser im Land orientieren.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com