Klagen gegen Krankenhäuser: vdek Rheinland-Pfalz begrüßt bundesweite Einigung

Der Streit um die Klinikrechnungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen ist auf Bundesebene beigelegt. Die Vertreter der Kassen und Kliniken einigten sich, auch vor dem Hintergrund der inzwischen neu definierten Abrechnungskriterien für die Behandlung von Schlaganfall- und Geriatriepatienten, auf eine gemeinsame Empfehlung. Danach sollen die Vertragsparteien vor Ort prüfen, Klagen und Aufrechnungen fallen zu lassen, sofern die neu definierten Abrechnungskriterien erfüllt sind. Die Ersatzkassen hatten ohnehin die neuen Kriterien bereits berücksichtigt und nur bei wenigen Krankenhäusern Klage erhoben.

Hierzu erklärt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz: „Für die Ersatzkassen ist die oberste Maxime, dass die Versorgung der Patienten gesichert ist. Deshalb setzen wir auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Krankenhausträgern. Wir müssen lösungsorientiert nach vorn sehen. Die auf Bundesebene getroffene Empfehlung ist deshalb ein akzeptabler Kompromiss, den die

Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz eins zu eins mittragen.“ Auch im ersten Mediationsgespräch im Land am vergangenen Montag haben die Ersatzkassen dies nochmals bekräftigt.

Zum Hintergrund: Durch die BSG-Urteile konnten Krankenkassen unter anderem Rückforderungen gegen Kliniken geltend machen, wenn Schlaganfall-Patienten nicht binnen einer halben Stunde nach der Entscheidung für die Verlegung in eine „Stroke Unit“ in dieser angelangt sind. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Verjährungsfrist für Rückforderungen von Krankenkassen gegen Krankenhäusern von vier auf zwei Jahre halbiert. So konnten die Krankenkassen aufgrund des Gesetzes ihre Rückforderungen, die vor dem 1.1.2017 entstanden waren, nur noch bis zum 9.11.2018 einklagen. Zwischenzeitlich sind, ebenfalls durch den Gesetzgeber legitimiert, rückwirkende Änderungen in den Abrechnungskriterien vorgenommen worden, die klarstellen, dass die halbe Stunde erst mit dem Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels für die Verlegung (z. B. Rettungswagen oder Hubschrauber) zu laufen beginnt. In Rheinland-Pfalz finden derzeit moderierte Gespräche zwischen den Krankenhausträgern und den Krankenkassen und -verbänden mit dem ehemaligen Präsidenten des Landessozialgerichts, Ernst Merz, statt, um die bundesweite Lösung gemeinsam im Land umzusetzen.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com