Mehr Qualität für den Notfall: Ersatzkassen begrüßen gestuftes Konzept in der Notfallversorgung

In der letzten Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Regelung für die stationäre Notfallversorgung beschlossen. Hierzu erklärt der Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Rheinland-Pfalz, Martin Schneider: „Mit dem gestuften Konzept für die Notfallversorgung schlägt der G-BA einen richtigen und wichtigen Weg ein. Gerade bei der stationären Notfallversorgung geht es häufig buchstäblich um Leben und Tod. Durch eine stärkere Konzentration und verbindliche Mindeststandards haben Patienten an hochspezialisierten Krankenhausstandorten wesentlich höhere Überlebenschancen. Und auch für alle anderen Patienten, die wegen eines Notfalls in ein Krankenhaus müssen, wird gewährleistet, dass sie dorthin geleitet werden, wo sie zeitnah die bestmögliche Behandlung bekommen.“

 

Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass Krankenhäuser für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Innere Medizin verfügen müssen. Außerdem müssen mindestens sechs Intensivbetten im Krankenhaus vorgehalten werden. Die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer – in Rheinland-Pfalz das Gesundheitsministerium – haben gerade bei regionalen Besonderheiten die Möglichkeit, weitere Krankenhäuser als Spezialversorger auszuweisen, die dann an der Basisnotfallversorgung teilnehmen dürfen.

 

Schneider appelliert an die Landesregierung: „Für viele Krankenhäuser im Land ist die Teilnahme an der Notfallversorgung eine Gewähr für einen kontinuierlichen und dauerhaften Patientenzulauf. Wirtschaftliche Überlegungen von Kliniken können und dürfen aber bei der Umsetzung des neuen Konzepts nicht im Vordergrund stehen. Entscheidend ist alleine die Qualität der Versorgung für die hilfsbedürftigen Patienten.“ So ist es etwa für einen Herzinfarktpatienten, der nachts in ein Krankenhaus gebracht wird, unter Umständen überlebenswichtig, dass dieses Krankenhaus mindestens über einen Herzkathetermessplatz verfügt, der auch nachts und am Wochenende betriebsbereit ist. „Auch im Flächenland Rheinland-Pfalz müssen daher Entscheidungen über Ausnahmeregelungen mit Bedacht und Augenmaß gefällt werden,“ so der vdek-Chef.

 

Die mit der neuen Regelung bezweckte Konzentration der Notfallversorgung auf spezialisierte Standorte trägt nach Ansicht des vdek auch zur Fachkräftesicherung bei. Denn so werden sich die medizinischen Fachkräfte auf weniger Standorte verteilen, was für eine zusätzliche Entlastung im Wettbewerb um Fachkräfte sorgen wird. „Im Übrigen bedeutet die Neuregelung nicht, dass Krankenhäuser überhaupt keine Notfallversorgung mehr erbringen dürfen oder gar Krankenhäuser ganz geschlossen werden müssen. Die allgemeine Hilfeleistungspflicht im Notfall bleibt wie bisher bestehen. Zukünftig werden vielmehr die Kliniken, die die Mindeststandards für die Notfallversorgung erfüllen oder an der Spezialversorgung teilnehmen, durch Vergütungszuschläge finanziell unterstützt“, so Schneider abschließend.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
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55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
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