Trotz Erhöhung bleibt Investitionsstau bestehen

Kassenverbände fordern mehr Investitionsmittel und zukunftsfeste Strukturen für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz investiert erneut nicht genug finanzielle Mittel in seine Krankenhäuser. Darauf weisen die Krankenkassen und deren Verbände in Rheinland-Pfalz hin. Für 2019 plant das Land zwar eine Erhöhung der Investitionsmittel für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz von bisher 117 Millionen Euro auf jetzt 120,2 Millionen Euro (zusammengesetzt aus der Einzelförderung von 66 Millionen Euro und der Pauschalförderung von rund 54,2 Millionen Euro), was aber bei weitem nicht genügt.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), welches für die Kalkulation der Fallpauschalen in den Krankenhäusern zuständig ist, hat einen bundesdurchschnittlichen Wert von 316 Euro Investitionsbedarf je Krankenhausfall berechnet. Nach dieser Rechnung würden in Rheinland-Pfalz Investitionsmittel in Höhe von rund 316 Millionen Euro pro Jahr benötigt. Damit bleibt die Förderung des Landes überdeutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zurück.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Finanzierung der Krankenhäuser auf zwei Säulen gestellt: Investitionen sind Ländersache, Betriebskosten haben die Krankenkassen zu finanzieren. Die ungenügenden Investitionen des Landes zwingen die Krankenhäuser dazu, aus den von den Krankenkassen bezahlten Erlösen der Fallpauschalen, Gelder für notwendige Investitionen zweck zu entfremden. Dabei ist das Geld eigentlich ausschließlich für die Deckung der Betriebskosten vorgesehen. Diese Subventionierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

An dieser Stelle sollte aus Sicht der Krankenkassenverbände auch der im Dezember verabschiedete Krankenhausplan bis 2025 des Landes ansetzen. Der Landesrechnungshof stellte in seinem Jahresbericht 2018 einen Überhang von 1.800 Betten in Rheinland-Pfalz fest. Das Gesundheitsministerium plant nun aber ein Plus von 116 Betten bzw. tagesklinischen Plätzen. Auch wenn die Förderung der Krankenhäuser grundsätzlich nicht bettenbezogen erfolgt, so sollten im Sinne der Versicherten und der Qualität der Krankenhausversorgung die vom Landesrechnungshof benannten Doppelstrukturen beseitigt werden. Durch Strukturbereinigung und Konzentration von Kapazitäten kann die Förderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zielgenauer erfolgen, sonst werden im schlimmsten Fall „leere Betten“ gefördert.

Parallel sollte überprüft werden, wie die stationären Strukturen an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden können. Der Strukturfonds bietet als eigene, zusätzliche von den Kassen und den Ländern gespeiste Finanzierungsgrundlage die Möglichkeit, die Versorgungsqualität bei gleichzeitig gesteigerter Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Die rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbände appellieren daher eindringlich an die Landesregierung, einerseits die Investitionen für die Krankenhäuser mindestens zu verdoppeln und andererseits die Doppelstrukturen in der Krankenhausversorgung abzubauen.

Die Krankenhäuser leisten einen erheblichen Beitrag bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Diese Bedeutung sollte sich in der verantwortungsvollen Unterstützung durch das Land widerspiegeln. Entsprechend hatten sich die Koalitionspartner 2016 verständigt, zumindest dieses Versprechen sollte eingelöst werden – und zwar zeitnah.

 

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com