Gesundheitsbezogene Selbsthilfe

Die gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe 2021 mit über zwei Millionen Euro

Über zwei Millionen Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2021 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 29 Selbsthilfeorganisationen und rund 450 Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividuellen Förderung an die Selbsthilfe. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.

Die GKV in Rheinland-Pfalz fördert die Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung, in die alle Krankenkassen nach ihrem Versichertenanteil einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rheinland-Pfalz übernimmt auch 2022 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Wichtig ist zudem die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 28. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2022 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können auch im laufenden Jahr 2022 einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen.

KISS Mainz, Telefon: 06131 / 21 07 74

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KISS Pfalz,  Telefon: 06323 / 98 99 24

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SEKIS Trier, Telefon: 0651 / 14 11 80

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WeKISS, Telefon: 02663 / 25 40

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Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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