Krankenhausplan und -Gesetz

Grafik: Straßenschild mit der Aufschrift "Krankenhaus"

In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene Versorgung mit Krankenhausbetten und Krankenhausleistungen bei den Ländern. Die Krankenhausplanung steht in einem Flächenstaat wie Rheinland-Pfalz vor besonderen Herausforderungen, da neben den Ballungszentren insbesondere auch die Versorgung in der Fläche gewährleistet werden muss.

Der Krankenhausplan wird sich zukünftig nicht mehr nur an errechneten Bedarfen orientieren, sondern zunehmend auch Qualitätsaspekte als Grundlage für Planungsentscheidungen hinzuziehen.

Weiterhin muss sich das Landeskrankenhausgesetz immer mehr über den ambulanten und stationären Sektor hinweg und unter Einbeziehung verschiedener Versorgungsbereiche auf eine sektorenübergreifende Betrachtung der Versorgungssituation fokussieren.

Die Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz begrüßen diese Entwicklungen ausdrücklich und werden aktiv an diesen Zielen mitarbeiten.