Ausbildungsfinanzierung

Junge mit Brille hält Daumen hoch

An rheinland-pfälzischen Krankenhäusern werden jährlich mehr als 6.600 Auszubildende in folgenden Berufsgruppen ausgebildet:

  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege(-hilfe),

  • Hebammen,

  • Diät- und technische Assistenten in der Medizin,

  • Ergo- und Physiotherapie,

  • Orthoptik und

  • Logopädie

Grundsätzlich ist die Finanzierung der Ausbildung (Vorhaltung von Berufsschulen, Lehrern und Lehrmitteln) in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Dieses gilt jedoch nicht im Gesundheitswesen, wo die Finanzierung der Ausbildung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt. Für die GKV sind dies sog. versicherungsfremde Leistungen, da diese Aufwendungen nicht unmittelbar in die Patientenversorgung fließen.

Einführung des Ausbildungsfonds

Im Rahmen der Umstellung der Krankenhausfinanzierung hat der Gesetzgeber 2002 mit den Änderungen des Fallpauschalengesetzes (FPG) den § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) modifiziert und einen Ausbildungsfonds auf Landesebene eingeführt, der die Ausbildungskosten in den Krankenhäusern finanziert.

Regelungen in Rheinland-Pfalz

Die Krankenkassen und deren Verbände in Rheinland-Pfalz und die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) haben die Grundsätze für die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs sowie die Festsetzung, Erhebung, Verwaltung und Auszahlung des Ausbildungszuschlages für Ausbildungsstätten und Mehrkosten der Ausbildungsvergütung (Vereinbarung nach § 17a Absatz 5 Nr. 1-3 HKHG) geregelt. Jährlich werden daher die auf örtlicher Ebene vereinbarten Ausbildungsbudgets auf Landesebene im Ausbildungsfonds zusammengefasst und daraus der Ausbildungszuschlag für alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz errechnet.