Pflege

Illustration: Frau schiebt Ehemann im Rollstuhl, links ein Weg zum Pflegeheim, rechts ein Weg zum Eigenheim mit Pflegedienst.

Für pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz stehen viele Hilfsangebote zur Verfügung:

Es gibt ambulant tätige Pflegedienste, die ins Haus kommen und dort die Pflege übernehmen. Die Betreuung Pflegebedürftiger am Tag, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, übernehmen sogenannte Tagespflegen. Wird nur eine Betreuung in der Nacht erforderlich, stellen auch einige dieser Tagespflegen eine Nachtpflege sicher. Dies ist ein teilstationäres Angebot, das die ambulante Pflege zu Hause flankiert.

Reichen die ambulanten oder teilstationären Angebote auf Grund der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht (mehr) aus, kommen stationäre Einrichtungen zum Zuge. Sogenannte Kurzzeitpflegen stellen die Pflege für die Dauer von bis zu vier Wochen im Jahr sicher. Eine solche Betreuung greift zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Verlegung direkt nach Hause noch nicht möglich ist. Daneben steht das Angebot der vollstationären Pflege. In diesem Fall wird neben der Pflege auch Unterkunft und Verpflegung gestellt. Diese "Rund-um-die-Uhr"-Versorgung übernimmt eine Vielzahl von Einrichtungen unterschiedlichster Größe und Ausrichtung.

Nachfolgend finden Sie Informationen und Unterlagen für bereits zugelassene Einrichtungen und solche, die noch zugelassen werden wollen.

Förderungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) enthält Förderprogramme zur Entlastung des Pflegepersonals im Alltag und soll somit die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen verbessern. Daher werden die Schaffung zusätzlicher Arbeitsstellen in Pflegeeinrichtungen, Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie der Einsatz von digitalen Anwendungen gefördert.

Seit Januar 2021 ist die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge zwischen der DAK-Gesundheit und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nach Landkreisen aufgeteilt. Die Anträge werden nicht mehr über den Verband der Ersatzkassen verteilt, sondern direkt an die zuständige Pflegekasse gestellt. Die Zuständigkeit für Ihren Landkreis entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

Pflegelotse

Sie suchen eine passende ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung? Sie möchten sich über Kosten, Lage und Qualität der Einrichtung informieren? Das Internetportal der Ersatzkassen bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen wertvolle Hilfe bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung:

  • Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Einrichtungen
  • Leistungen und Preise von Pflegeeinrichtungen und der Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Adress- und Kontaktdaten der Pflegeeinrichtungen
  • Bilder stationärer Pflegeeinrichtungen
  • Informationen zur Pflegeberatung und weiterführende Kontaktdaten
  • Allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung

Hier geht´s zum Pflegelotsen!

Pflegeversicherung

Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit gibt es die soziale Pflegeversicherung. Sie soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und insbesondere die Pflegebereitschaft von Angehörigen unterstützen, damit der Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause leben kann.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige trotz ihres Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt oder Wiedergewinn körperlicher, geistiger und seelischer Kräfte. Leistungen der Pflegeversicherung können als Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie als Kostenerstattung (gem. SGB XI - Soziale Pflegeversicherung) gewährt werden. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und dem Aspekt, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Die Pflegekassen, zu denen auch die Ersatzkassen zählen, haben die Aufgabe, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Sie arbeiten dabei mit allen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten eng zusammen und wirken darauf hin, dass Mängel der pflegerischen Versorgungsstruktur beseitigt werden.

Wenn Sie sich als pflegebedürftiger Versicherter oder Angehöriger eines Pflegebedürftigen über die Leistungen der Pflegeversicherung und über die Hilfeleistungen anderer Träger informieren wollen, wenden Sie sich an Ihre Ersatzkasse.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Beratungsangebote. Sie werden gemeinschaftlich von den Kranken- und Pflegekassen, den Landkreisen, Städten und dem Land getragen.

In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 135 Pflegestützpunkte.

Rat- und Hilfesuchende erhalten dort kostenlose, umfassende und unabhängige Auskünfte und Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege und eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Bei Bedarf kann die Beratung auch aufsuchend erfolgen. Man kann individuelle Informationen zu allen wohnortnahen Hilfs- und Pflegeangeboten sowie bei Bedarf Unterstützung bei der Organisation des richtigen Angebotes erhalten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen und die Kontaktdaten zu Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt.