Ambulante Pflege

Krankenschwester gibt in Pflegeeinrichtung Medikamente an Rentnerin

Die Versorgung Versicherter darf gemäß Paragraf 72 SGB XI nur durch zugelassene Pflegedienste erfolgen. Um Leistungen nach Paragraf 36 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Sie daher eine entsprechende Zulassung.

Den folgenden Unterlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ambulante Pflegedienste entnehmen. Ebenso finden Sie hier die Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.