Häusliche Krankenpflege

Nurse caring for elderly person

Die häusliche Versorgung Versicherter, die psychisch oder physisch eingeschränkt sind, darf, sofern außerfamiliäre Hilfe hinzugezogen wird, gemäß Paragraf 132a SGB V nur durch zugelassene Pflegedienste erfolgen. Um Leistungen nach Paragraf 132a SGB V mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Sie daher eine Zulassung.

Den folgenden Unterlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen für häusliche Krankenpflegedienste entnehmen. Ebenso finden Sie hier die Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.