Haushaltshilfe

Häusliche Pflege, Im Vordergrund sitzt ein alter Mann neben einem Rollstuhl, hinter dem eine alte Frau steht. Die beiden schauen sich an. Im Hintergrund bügelt eine junge Frau mit Bügeleisen auf einem Bügelbrett vor einer Küchenzeile.

Die Versorgung Versicherter darf gemäß Paragraf 132 SGB V nur durch zugelassene Personen, Einrichtungen oder Unternehmen erfolgen. Um Leistungen nach Paragraf 132 SGB V mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Sie daher einen entsprechenden Vertrag.

Dem folgenden Mustervertrag können Sie die Zulassungsvoraussetzungen, sowie die einzureichenden Unterlagen bei einem Antrag auf Vertragsabschluss entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.