Pflegeberatung

Pflegeberatung, Wegweiser

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkt Rheinland-Pfalz

Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz bieten flächendeckend eine wohnortnahe Beratung an und werden gemeinschaftlich von den Kranken- und Pflegekassen, dem Land Rheinland-Pfalz, den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Sie kooperieren mit den Trägern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung. In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 135 Pflegestützpunkte.

Rat- und Hilfesuchende erhalten dort kostenlose, umfassende und unabhängige Auskünfte und Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege und eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Bei Bedarf kann die Beratung auch aufsuchend erfolgen. Man kann individuelle Informationen zu allen wohnortnahen Hilfs- und Pflegeangeboten sowie bei Bedarf Unterstützung bei der Organisation des richtigen Angebotes erhalten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen und die Kontaktdaten des Pflegestützpunktes in Ihrer Nähe.

Beratungsdienste nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Mehrzahl der zuhause versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.

Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß Paragraf 37 Absatz 3 Satz 7 SGB XI erfolgt durch die Landesverbände der Pflegekassen in Rheinland-Pfalz.

Der landesweit einheitliche Vergütungssatz für Beratungsstellen beträgt seit dem 01.01.2023 49,23 Euro und ab 01.01.2024 51,47 Euro.

Hier finden Sie das aktuelle Formular zur Dokumentation der Beratungseinsätze, das aus Datenschutzgründen verwendet werden muss.