Apotheken und Arzneimittel

Apothekerin berät Kundin

Ausgabenvolumen und Arzneimittelvereinbarung

Aufgrund der Tatsache, dass die Arzneimittelausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen bundesweit etwa so hoch sind, wie die Ausgaben im Bereich des ärztlichen Honorars, kommt diesem Sektor eine besondere Bedeutung zu. In Rheinland-Pfalz belaufen sich die Arzneimittelausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen auf über 1,8 Milliarden Euro im Jahr.

Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung 

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung werden jährlich Vertragsvereinbarungen zum Ausgabenbudget und zur Verordnungssteuerung verhandelt. In der geschlossenen Vereinbarung wird als Zielvorgabe ein vorläufiges Budget für Arzneimittel im Land Rheinland-Pfalz festgelegt. Hierbei stellt die Ausgabenobergrenze für die Wirtschaftlichkeitsprüfung einen Richtwert dar. Wird das vereinbarte Ausgabenvolumen überschritten, kommt es zu einer Prüfung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Spezifische Fallwerte und Verordnungszielquoten 

Zur Orientierung der Ärzte werden für die einzelnen Fachgruppen spezifische Fallwerte (Anlage 2) ermittelt; darüber hinaus sind fachgruppenspezifische Verordnungszielquoten (Anlage1) für bestimmte Arzneimittel vereinbart, um eine wirtschaftliche Verordnungsweise sicherzustellen. Sowohl die Verordnungszielquoten als auch die spezifischen Fallwerte können im Zuge einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für die einzelnen Vertragsärzte herangezogen und überprüft werden. Bei einer Unterschreitung des vereinbarten Budgets entfällt die Wirtschaftlichkeitsprüfung für das entsprechende Jahr.