Schutzimpfungen

© Matthias Buehner

Um schwerwiegenden Krankheiten besonders im Kindesalter vorzubeugen, ist für die Ersatzkassen das Thema Impfungen von hoher Bedeutung. Erwachsenen wird empfohlen, den eigenen Impfschutz mindestens alle zehn Jahre überprüfen zu lassen, um Auffrischungsimpfungen rechtzeitig durchzuführen. Die Ersatzkassen übernehmen entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Kosten für medizinisch sinnvolle Impfungen.

Die allgemein empfohlenen Impfungen sind im STIKO-Impfkalender festgehalten. Sollte ein Kind erkranken bevor alle im Impfkalender vorgesehenen Impfdosen verabreicht wurden, ist dennoch ein milderer Krankheitsverlauf mit deutlich weniger Komplikationen zu erwarten.

Die vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz verhandelt für ihre Mitgliedskassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz die Impfhonorare für die Vertragsärzte im Bundesland.