Notfallversorgung

Blick von oben auf nackte Füße - neben einem Schild Notaufnahme

Die Strukturen der Notfallversorgung sind grundlegend reformbedürftig. Um dem Problem der steigenden Patientenzahlen in den Notaufnahmen zu begegnen, sollen Portalpraxen, also Notfallpraxen in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit einem zentralen Tresen zur Verteilung der Patienten, an Krankenhäusern eingerichtet werden. Diese sollen rund um die Uhr an der Notfallversorgung teilnehmen. Darüber hinaus sollte eine Portalpraxis mit Ärzten der Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden.

Eine bundesweit einheitliche und gute Notfallversorgung ist für die Ersatzkassen besonders wichtig. Die neue Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen dahingehend anpassen, dass die Notfallversorgung zukunftsfest ist und die Notaufnahmen nachhaltig entlastet werden. Das betrifft folgende Themen:

 

Die Ersatzkassen fordern daher, ...

... dass der Sicherstellungsauftrag für die Notfallbehandlung weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bleibt und diese eine bundesweit einheitlich vorgegebene Mindestzahl von Notärzten je 100.000 Einwohner garantieren.

... dass, wenn die erforderlichen Ärzte für die Notfallbehandlung nicht bereitgestellt werden können, die KVen Kooperationsverträge mit den Krankenhäusern oder Krankenhausärzten schließen müssen.

... dass die KV Rheinland-Pfalz Portalpraxen in oder an Krankenhäusern einrichtet. Die Portalpraxis muss rund um die Uhr eine Anlaufstelle sein, die die Patienten in die richtige Versorgungsstruktur leitet. Die Verteilung der Portalpraxen in Rheinland-Pfalz sollte sich an regionalen Gegebenheiten und Bedarfen orientieren, um eine personelle und finanzielle Überforderung der KV Rheinland-Pfalz zu vermeiden.

... dass in festzulegenden Sprechstundenzeiten der vertragsärztliche Bereich die primäre Anlaufstelle für ambulante Notfallpatienten ist.

... dass eine bundesweit einheitliche notfallmedizinische Ersteinschätzung erfolgt, die in den Portalpraxen und in den Telefonzentralen der Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) sowie den Leitstellen für den ambulanten Notdienst (Rufnummer 116 117) durchgeführt wird. Der auf Eis gelegte Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung von Anfang 2020 bietet dafür eine gute Grundlage, der konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden sollte. Regional unterschiedliche Notfallversorgungsstrukturen sollten vereinheitlicht und gemeinsame Leitstellen mit einheitlichen Vorgaben installiert werden.