Krankenkassen im Saarland von Krankenhausreform enttäuscht:

Lösung der Strukturprobleme fraglich -Mehrausgaben von fast 9 Milliarden Euro bis 2020

Aus Sicht der im Saarland vertretenen Krankenkassen ist die Krankenhausreform eine Enttäuschung. Die Große Koalition ist mit guten Vorsätzen gestartet, die aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens insbesondere durch Einwände des Bundesrates und damit der Länder verwässert wurden. Die Klagen der Krankenhäuser im Saarland, über eine Kürzung der Einnahmen durch die Reform sind aus Sicht der Krankenkassen nicht nachvollziehbar. Die Mehrausgaben für die Beitragszahler werden durch die Reform, nicht zuletzt durch Intervention der Bundesländer, nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums bis 2020 knapp neun Milliarden Euro betragen. Auch die saarländischen Kliniken werden davon nicht unerheblich profitieren. Dabei zahlen die Krankenkassen schon jetzt im Saarland für die gleiche Operation deutlich mehr Geld als in allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz.

Mehrausgaben der Krankenkassen entstehen unter anderem durch ein Förderprogramm für Pflegestellen, einen Pflegezuschlag, die Refinanzierung von Mehrkosten durch Tarifabschlüsse, Sicherstellungszuschläge, die Erhöhung der Vergütungen für Hochschul- und Krankenhausambulanzen und der Fortführung eines Hygieneförderprogramms. Die Krankenkassen kritisieren, dass es sich dabei größtenteils wieder um pauschale Subventionen handelt, die nach dem Gießkannenprinzip auf alle Kliniken verteilt werden, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf und Einsatz.

Ob es tatsächlich zu den mit dem Gesetz verbundenen Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe kommen wird, bleibt abzuwarten. Hierbei wird eine wichtige Rolle spielen, inwieweit die Länder bereit sind, im Rahmen der Krankenhausplanung Überkapazitäten abzubauen.

Eine Konzentration der Leistungen würde sich positiv auf die Qualität, den Pflegekräfte- und Ärztemangel und die Wirtschaftlichkeit sowie die im internationalen Vergleich zu hohen Operationszahlen auswirken.

Dabei löst der Gesetzgeber das zentrale Problem der stetig sinkenden Investitionsausgaben der Bundesländer an die Krankenhäuser mit dieser Reform nicht. Die Finanzierung der Betriebskosten durch die Krankenkassen muss von den Krankenhausträgern auch zur Sicherung der Substanzerhaltung ihrer Krankenhäuser eingesetzt werden. Diese Mittel fehlen für die Versorgung der Patienten und führen zu einer nicht gewollten Quersubventionierung. Die Einsparungen bei den Betriebskosten führen vor allem zu einem Abbau von Personal, welches unter dem Deckmantel „Pflegestellenförderprogramm“ wieder neu eingestellt wird. Gleichzeitig führt der Mangel an Investitionsmitteln auch dazu, dass einzelne Krankenhäuser versuchen, durch Mengenausweitung, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind, die Einnahmen zu erhöhen.

Positiv bewerten die Krankenkassen im Saarland hingegen, dass die Bundesregierung mit der Reform konsequent auf Qualität setzt und diese auch zu einem Hauptkriterium der Krankenhausplanung macht. Die Einführung von Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung, rechtssichere Mindestmengen mit verbundenem Abrechnungsverbot, die Kündigung von Versorgungsverträgen bei unzureichender Qualität und Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsvorgaben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sind der richtige Weg. Der Ausschluss von Fachabteilungen und ganzen Krankenhäusern mit unzureichender Qualität aus dem Krankenhausplan wird ebenso wie der mögliche Leistungsausschluss einzelner Leistungen begrüßt. Die Krankenkassen erwarten, dass auch im Saarland die neuen Qualitätskriterien in Zukunft in der Krankenhausplanung angewendet werden.

Die Krankenhausbehandlung gewinnt an Qualität und wird dadurch für alle besser und sicherer. Diesen Weg muss das Saarland weiter mitgehen und die Übernahme der neuen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im Saarländischen Krankenhausplan umsetzen.

 

Federführung für diese Pressemitteilung:

 Axel Mittelbach

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