Versorgung mit Inkontinenzartikeln weiterhin gesichert

Ersatzkassenversicherte müssen die Bestellung nicht selbst organisieren

„Alle Ersatzkassenversicherten in saarländischen Pflegeheimen können
sich auch zukünftig darauf verlassen, dass ihre Versorgung mit
Inkontinenzartikeln reibungslos funktioniert“, erklärt Tanja Börner,
Pressesprecherin beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Außerdem
muss sich auch in Zukunft kein Versicherter oder dessen Angehörige um
die Bestellung und die Annahme der benötigten Inkontinenzhilfen
kümmern. Sollten dennoch Probleme oder Fragen im Einzelfall
aufkommen, hilft die entsprechende Ersatzkasse gerne weiter.“
Versicherte oder deren Angehörige sollten sich dann direkt mit ihrer
Ersatzkasse in Verbindung zu setzen.

Zum Hintergrund: Der vdek ist gerade dabei, die Versorgung mit
Inkontinenzartikeln vertraglich neu zu regeln. Dadurch sollen künftig
bundesweit einheitliche Regelungen für Pflegeheime und
Leistungserbringer gelten; im Saarland erfolgt die Umstellung zum
1.10.2015. Das bisherige Verfahren zur Inkontinenzversorgung war oft
mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden. Das neue Prozedere
bringt Vorteile für Versicherte und Pflegeheime: Pflegebedürftige, die bei
einer Ersatzkasse versichert sind, benötigen künftig nur noch eine
Verordnung für Inkontinenzhilfen für die Erstverordnung, die
Folgeversorgungen verlaufen dann komplett papierlos. Außerdem muss
vorab keine Genehmigung mehr bei der jeweiligen Ersatzkasse eingeholt
werden, wie dies in der Vergangenheit zum Teil noch notwendig war.
Dieses neue Verordnungsverfahren reduziert auch in den Pflegeheimen
den Verwaltungsaufwand merklich. Die Pflegeeinrichtungen profitieren
außerdem, weil die Abrechnung nun modern, schnell und effizient auf
elektronischem Weg erfolgt.

Derzeit laufen Gespräche und Verhandlungen mit der saarländischen
Pflegegesellschaft und mit einzelnen Pflegeheimen und
Leistungserbringern über die künftige Vertragsgestaltung. Ein nächstes
Gespräch mit der saarländischen Pflegegesellschaft ist für den
24.08.2015 geplant. Selbst wenn es zu keiner Einigung mit der
Pflegegesellschaft käme und auch die Pflegeheime nicht bereit wären,
eigene Verträge abzuschließen, stehen ab Oktober bundesweit über
1.100 Vertragspartner bereit, die die Versorgung mit Inkontinenzhilfen
von Versicherten der Ersatzkassen im Saarland jederzeit sicherstellen
könnten.

Weiterhin sind im Übrigen die vollstationären Pflegeheime für die
Koordination der Inkontinenzversorgung verantwortlich. „Die
Pflegeheime tragen eine besondere Verantwortung für ihre Bewohner.
Sie sind sogar gesetzlich und gemäß einem verbindlichen
Expertenstandard verpflichtet, die Versorgung der Pflegebedürftigen mit
geeigneten Produkten zur Inkontinenzversorgung zu koordinieren“, so
Börner weiter. Das heißt konkret: Die Bestellung, die Annahme und die
Lagerung von Inkontinenzartikeln obliegt weiterhin dem Pflegeheim,
unabhängig davon, ob mit dem Pflegeheim direkt ein Vertrag zur
Versorgung mit Inkontinenzartikeln besteht oder ob das Pflegeheim
lediglich die Bestellung bei einem ausgewählten Leistungserbringer
vornimmt.

 

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com