Eigenanteile in der Pflege

Neuer Leistungszuschlag der Pflegekasse führt zu Entlastungen – deutlich spürbar aber nur bei längeren Heimaufenthalten

vdek im Saarland: Pflegebedürftige müssen dauerhaft entlastet werden

Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, entwickeln sich weiter dynamisch. Die seit 1.1.2022 geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: EEE) beteiligen, bringt nur bei längeren Heimaufenthalten spürbare Entlastung, wie eine neue Datenauswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 zeigt.

Entlastungseffekt verpufft bei kurzer Aufenthaltsdauer

Vergleich Entlastung stationäre Pflege nach Verweildauer 01 und 07_2022

Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt bis zu 12 Monaten und einem Zuschlag von 5 Prozent mussten am 1.1.2022 im Saarland einen durchschnittlichen Eigenteil von 2.464 Euro bezahlen. Am 1.7.2022 lag dieser bereits wieder bei 2.483 Euro.

Bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten (Zuschlag von 25 Prozent) stieg der Eigenanteil im gleichen Zeitraum von 2.252 Euro auf 2.268 Euro, ab 24 Monaten (Zuschlag 45 Prozent) von 2.039 auf 2.053 Euro und ab 36 Monaten (Zuschlag 70 Prozent) von 1.774 auf 1.785 Euro pro Monat.

Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen im Saarland am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.517 Euro bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bei 2.537 Euro monatlich. Es zeigt sich also, dass der Entlastungseffekt bei einer langen Aufenthaltsdauer trotz der grundsätzlich gestiegenen Anteile deutlich spürbar ist, während er bei einer Aufenthaltsdauer unter 12 Monaten bereits nach sechs Monaten nahezu verpufft ist.

Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige

Martin Schneider, Leiter des vdek im Saarland, betonte: „Die Entlastung bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch.“ Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Denn der gesetzliche Zuschlag beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen (EEE) und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

„Wir sehen die Entwicklung der Eigenanteile weiterhin mit Sorge. Sie bringt viele Pflegebedürftige an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit“, so Schneider weiter. „Wir brauchen deshalb dringend eine nachhaltige politische Lösung. Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen im Saarland um durchschnittlich 517 Euro pro Monat entlasten. Zusätzlich dürfen wir alle die Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, nicht vergessen. Gute Pflege muss bezahlbar bleiben.“

Weitere Informationen im vdek-Pflegelotsen abrufbar

Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.

SAA Eigenanteile mit Entlastung 07_2022
SAA Eigenanteile mit Entlastung 01_2022
Eigenanteil stationäre Pflege Tabelle Vergleich Bundesländer

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com