GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe 2023

GKV fördert Selbsthilfe mit über 600.000 Euro - IKK Südwest übernimmt Federführung für das Jahr 2023

Die Selbsthilfe ist eine wichtige Ergänzung zur klassischen Gesundheitsversorgung und leistet als vierte Säule des Gesundheitssystems einen essenziellen Beitrag zur Gesundheit der Menschen. Egal ob chronische Erkrankungen, eine Beeinträchtigung oder belastende Lebenslagen – in Selbsthilfegruppen haben Betroffene und auch Angehörige die Möglichkeit, voneinander zu lernen, sich gegenseitig Mut zu machen und mit der eigenen Situation besser umzugehen. Dies wiederum kann die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern.

Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland unterstützen daher auch 2023 die Arbeit der gemeinschaftlichen Selbsthilfe mit einer Fördersumme von über 600.000 Euro. Selbsthilfegruppen und Organisationen erhalten auf Antrag Zuschüsse für regelmäßig anfallende Kosten, wie beispielsweise Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung oder Verbandszeitschriften. Die Koordination und Bearbeitung der Anträge für das kommende Jahr übernimmt die IKK Südwest.

Ab sofort können die Anträge für das Jahr 2023 eingereicht werden.

Die wichtigsten Informationen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung 2023 sind unter www.selbsthilfe-saar.de/fuer-gruppen/foerderung/pauschalfoerderung/ oder auf der Webseite der IKK Südwest unter lifeaktiv.ikk-suedwest.de/selbsthilfe/pauschalfoerderung/ zu finden. Die entsprechenden Anträge zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen im Saarland können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Bei Fragen oder Anliegen können sich Interessierte an Angelina Ankner (Tel.: 06 51/99 98-2824, selbsthilfe-gemeinschaftsfoerderung-saar@ikk-sw.de) wenden. Die Dokumente können per Post übermittelt werden an:
 
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
c/o IKK SÜDWEST
Referat Gesundheitsförderung
Europaallee 3 - 4
66113 Saarbrücken

  1. Knetfiguren Stuhlkreis Holzboden
    Nach §20h SGB V

    Selbsthilfeförderung im Saarland

    Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung. » Lesen

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com