Gutachten als Grundlage für den Landeskrankenhausplan 2026-2030
Die saarländischen Krankenkassenverbände begrüßen grundsätzlich die Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans. Grundlage der anstehenden Gespräche zur Erstellung des Krankenhausplans bildet das Gutachten der aktiva Beratung im Gesundheitswesen zur Krankenhauslandschaft im Auftrag des Saarlandes.
Die ersten, bereits bekannten Erkenntnisse aus dem Gutachten gleichen im Wesentlichen denen des von den Krankenkassenverbänden beauftragten Krankenhausstrukturgutachtens durch das Institute for Health Care Business (hcb) GmbH.
Das hcb-Gutachten war bereits im Juni des vergangenen Jahres im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht worden und kam zur identischen Grundaussage: Es muss schnell gehandelt werden, um sich auf die kommenden Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung einzustellen. Diese klare Feststellung unterstreichen die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland ausdrücklich.
Die sich verschärfenden Rahmenbedingungen in der stationären Versorgung, die Anlass für die jüngst verabschiedete Krankenhausreform waren, wirken dabei unmittelbar auf die Aufstellung des neuen saarländischen Krankenhausplans: Wie das Gutachten im Auftrag des Landes folgerichtig feststellt, sind insbesondere sowohl die Bettendichte mit 668 Betten je 100.000 Einwohnern (Bundesdurchschnitt 563 Betten) als auch die Krankenhaushäufigkeit mit 25.026 stationären Fällen je 100.000 Einwohnern (Bundesdurchschnitt 20.317 stationären Fälle) als auffällig zu betrachten. Hier besteht dringender Anpassungsbedarf in Form von Konzentration und Spezialisierung von einzelnen Standorten und Leistungen aus qualitäts-, wirtschaftlichkeits- und versorgungsorientierten Gründen.
Auch zeigen die Krankenhauskennzahlen, dass die Ambulantisierungspotenziale im Saarland noch längst nicht ausgeschöpft sind.
Die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgegebenen Kernthemen sind zunächst vor allem die Einführungen von Leistungsgruppen und verbindliche Qualitätskriterien. Gerade verbindliche Qualitätsvorgaben können Bürgerinnen und Bürger vor Gelegenheitsversorgungen schützen. Hierfür ist es wichtig, die qualitätsverbessernden Vorgaben der Krankenhausreform und der sich anschließenden Rechtsverordnungen umzusetzen und nicht durch zu weitreichende Ausnahmeregelungen zu verwässern.
Die medizinische Versorgung ist zurecht ein zentrales Thema innerhalb der saarländischen Bevölkerung. Denn im Krankheitsfall und insbesondere im Notfall ist eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Versorgung unverzichtbar. Aus Sicht der saarländischen Krankenkassen und ihrer Verbände braucht es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zentralisierung und Spezialisierung, um eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen und eine wohnortnahe Grundversorgung zu gewährleisten. Die Gesundheitsversorgung auf dem Land muss durch das Vorhalten ambulanter Angebote gestärkt werden. Nicht zuletzt entstehen für die Versorgung der Menschen im Saarland Chancen durch digitale Angebote, durch die (Weiter-) Entwicklung von KI, personalisierter Medizin sowie durch medizinischen und medizintechnischen Fortschritt, die genutzt werden müssen.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Transformationsfonds müssen zielgerichtet für eine echte Strukturreform eingesetzt werden, um solide und zukunftsfähige Strukturen in der Gesundheitsversorgung zu schaffen.
Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland bekräftigen ihre Kritik an der geplanten hälftigen Finanzierung des Fonds aus Beitragsmitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Regelung ist aus Sicht der GKV verfassungswidrig, da die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft als Investition in die Daseinsvorsorge zwingend vom Staat und damit aus Steuermitteln finanziert werden müssen: eine vollständige Steuerfinanzierung des Transformationsfonds, wie bereits durch die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege im Rahmen der Koalitionsgesprächen vorgeschlagen, ist daher der einzig richtige Weg, die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben fair zu finanzieren, ohne die GKV-Beitragszahlenden noch weiter einseitig zu belasten.
Grundsätzlich ist es im Interesse aller gesetzlich Versicherten im Saarland sowie der Beschäftigten in den Krankenhäusern notwendig, endlich effiziente und bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich zu schaffen. Bund und Länder dürfen sich aber nicht länger vor ihrer Finanzverantwortung drücken und die Beitragszahlenden der GKV mit beitragssatzrelevanten Mehrkosten in Milliardenhöhe belasten.
Die gesetzliche Krankenversicherung im Saarland bietet ihre Unterstützung sowie ihre aktive Mitgestaltung und Mitarbeit bei der anstehenden Umsetzung der Krankenhausplanung an.
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen vertreten rund 90 Prozent der Menschen in Saarland, wenn es um deren Betreuung im Krankheits- und Pflegefall sowie um die Gesundheit und deren Förderung geht. Unser zentrales Anliegen ist es, dass die Menschen im Saarland auch zukünftig qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen unabhängig von Alter, Wohnort und sozialer Herkunft zu bezahlbaren Preisen in Anspruch nehmen können.
Kontakt
Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland
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