Coronapandemie

Informationen für Leistungserbringer zum Coronavirus SARS-CoV-2

3D Illustration - Corona Virus

Durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 („Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2“) breitet sich die Lungenkrankheit Covid-19 ("Corona virus disease 2019") immer weiter aus. 

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

Der vdek berichtet über seine Homepages und über X (Twitter) zu der Corona-Pandemie hinsichtlich ausgewählter Informationen für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) sowie für die weiteren GKV-Verbände.
Aktuelle bundesweit relevante Informationen zu diesem Thema sind auf der Homepage der vdek-Zentrale abrufbar.

Aktuelle Informationen für Leistungserbringer im Saarland

Neben den Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) sind auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren Vertragspartner neue Lösungen erforderlich, damit die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung führen. Hierfür wurde auf Bundesebene im Rahmen des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) Regelungen getroffen. Diese sowie Informationen, Antragsformulare und regionalen Zuständigkeiten sind auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.

Soziale Pflegeversicherung

Erstattungsverfahren für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei COVID-19-bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen

Die finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen werden nach § 150 Absatz 3 SGB XI durch den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erstattet. Der Erstattungsanspruch umfasst Mehraufwendungen und Mindereinnahmen in Bezug auf die Leistungserbringung nach dem SGB XI sowie dem SGB V; dazu gehören insbesondere: Personalmehraufwendungen, erhöhte Sachmittelaufwendungen insbesondere wegen infektionshygienischen Schutzmaßnahmen, Einnahmeausfälle bei ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten, Einnahmeausfälle bei stationären Pflegeeinrichtungen aufgrund von SARS-CoV-2-bedingten Leistungseinschränkungen.
Die Regelung gilt für alle nach § 72 SGB XI zugelassen ambulanten Pflegedienste (inklusive der HKP-Leistungen) und die stationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI sowie die Hospize, die als nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen für Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische Versorgung und Betreuung sicherstellen.

Ansprechpartner im Saarland bei Rückfragen und zur Antragstellung für Einrichtungen, die federführend durch den vdek betreut werden, ist das Fachzentrum Pflege der DAK-Gesundheit. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der
DAK-Gesundheit abrufbar. Die DAK-Gesundheit hat für alle Rückfragen zur Antragstellung und weitere Informationen eine Servicenummer (040/325 325- 580) eingerichtet.
 

Anzeige einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge des Coronavirus SARS-CoV-2

Im Fall einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung, infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, ist der Träger einer nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung entsprechend § 150 Absatz 1 SGB XI verpflichtet, diese umgehend den Pflegekassen anzuzeigen. Sofern Ihre Einrichtung betroffen ist, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und per Mail an Ihre federführende Pflegekasse zu senden (siehe beigefügte Liste zuständige Ansprechpartner).

Bitte beachten Sie, dass die Pflegekassen jeweils ein Funktionspostfach benannt haben. So ist sichergestellt, dass die Pflegekassen kurzfristig auf Ihre Meldung reagieren können. Das Funktionspostfach des vdek im Saarland erreichen Sie unter folgender Adresse: SAA.Anzeige.Covid19@vdek.com