Häusliche Krankenpflege

Versicherte können häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann. Sie umfasst neben Grund- und Behandlungspflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung der Versicherten.

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet ärztlich delegierte Leistungen und kann der Sicherung der ärztlichen Behandlung außerhalb des Krankenhauses dienen.

Um Leistungen nach § 132a SGB V mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Pflegedienste eine Zulassung. Weitere Infos und lokale Anbieter von häuslicher Krankenpflege sind im vdek-Pflegelotsen abrufbar.
 

Dokumente und Formulare zur Häuslichen Krankenpflege: