Pflegeberatung

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkt Rheinland-Pfalz

Die Pflegestützpunkte im Saarland bieten flächendeckend eine wohnortnahe Beratung an. Sie werden gemeinschaftlich von den Kranken- und Pflegekassen, dem Land und den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken getragen. Im Saarland gibt es acht Pflegestützpunkte.

Rat- und Hilfesuchende erhalten dort kostenlose, umfassende und unabhängige Auskünfte und Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege und eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Bei Bedarf kann die Beratung auch aufsuchend erfolgen. Man kann individuelle Informationen zu allen wohnortnahen Hilfs- und Pflegeangeboten sowie bei Bedarf Unterstützung bei der Organisation des richtigen Angebotes erhalten.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Pflegestützpunkte im Saarland sind hier abrufbar.

 

Beratungsdienste nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.

Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen im Saarland arbeitsteilig:

• Landkreis St. Wendel – vdek Landesvertretung Saarland
• Landkreis Saarlouis – vdek Landesvertretung Saarland
• Landkreis Neunkirchen – Knappschaft Bahn See
• Saar-Pfalz-Kreis – Knappschaft Bahn See
• Landkreis Merzig – IKK Südwest
• Regionalverband Saarbrücken – AOK

Der landesweit einheitliche Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr betrug vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 pflegegradunabhängig 45,55 Euro. Seit dem 01.07.2023 beträgt der einheitliche Vergütungssatz 49 Euro.

Das aktuelle Formular zur Dokumentation der Beratungseinsätze, das aus Datenschutzgründen zwingend verwendet werden muss, ist hier abrufbar.