Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch ambulante Pflegedienste (gemäß § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI) erbracht, die über eine Zulassung verfügen. Seit dem 01.01.2017 sind alle zugelassenen ambulanten Pflegedienste berechtigt, sogenannte Unterstützungsangebote zu erbringen. Diese tragen dazu bei pflegende Angehörige zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind schriftlich beim zuständigen Gemeindeverband zu beantragen, in dessen Gebietsbereich das Angebot vorgehalten werden soll.

Die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erfolgt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. Nach Paragraf 72 SGB XI zugelassene Pflegedienste benötigen keine weitere Anerkennung.

Unterstützungen im Alltag vor Ort können über den vdek-Pflegelotsen gesucht werden.