Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tragen zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen, den möglichst langen Verbleib des pflegebedürftigen Menschen in seiner häuslichen Umgebung, der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte sowie der Förderung und Bewältigung der Selbstständigkeit bei.
Dabei kann zwischen verschiedenen Angeboten gewählt werden:
- Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
- Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
- Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Informationen für Anbieter
Der vdek Saarland steht Ihnen als federführender Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI zur Verfügung. Bei den „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ (AuA) nach § 45a SGB XI einschließlich ggf. Einzelpersonen in der Nachbarschaftshilfe ist hingegen keine Zulassung nach § 72 SGB XI erforderlich, sondern eine Anerkennung nach Landesrecht.
Die Anerkennung nach § 45a SGB XI für das Saarland erfolgt durch die jeweiligen Landkreise im Einvernehmen mit den Verbänden der Pflegekassen. Unter folgenden Links können die weiteren Informationen abgerufen werden:
- Nachbarschaftshilfe: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
- Landkreis Neunkirchen
- Regionalverband Saarbrücken
- Landkreis Merzig-Wadern
- Landkreis St. Wendel
- Saarpfalz-Kreis
- Landkreis Saarlouis
Informationen für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige Menschen, die in der Häuslichkeit versorgt werden, haben neben den oben benannten Angeboten, zudem Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Er steht monatlich in Höhe von 131,00 Euro zur Verfügung und kann zweckgebunden eingesetzt werden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Eine zielgenaue Suche nach ortsnahen Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch anerkannte Leistungserbringer zu suchen, finden Sie beim vdek-Pflegelotsen. Weitere Beratung zum Einsatz des Entlastungsbetrages erhalten Pflegebedürftige bei den Pflegestützpunkten im Land Saarland