Notfallversorgung

Blick von oben auf nackte Füße - neben einem Schild Notaufnahme

Die Strukturen der Notfallversorgung sind bundesweit grundlegend reformbedürftig. Um dem Problem der steigenden Patientenzahlen in den Notaufnahmen zu begegnen, sollen Portalpraxen, also Notfallpraxen in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und einem zentralen Tresen zur Verteilung der Patienten, an Krankenhäusern eingerichtet werden. Diese sollen rund um die Uhr an der Notfallversorgung teilnehmen. Hier ist das Saarland im bundesweiten Vergleich  auf einem guten Weg. Bereits an einigen saarländischen Krankenhaus gibt es sogenannte Bereitschaftsdienstpraxen  der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland, die Patienten vor allem außerhalb der Praxiszeiten behandeln. Allerdings haben diese bisher keinen zentralen gemeinsamen Tresen (Anlaufstelle)mit den Krankenhäusern, der die Behandlungsbedürftigkeit (notfallmedizinische Ersteinschätzung) abklärt und den Notfallpatienten den Weg in die Notdienstpraxis (ambulante Notfallbehandlung) oder Notaufnahme (stationäre Notfallbehandlung) weist. Dies ist aber für eine tatsächliche Entlastung der Notaufnahmen entscheidend.

Eine bundesweit einheitliche und gute Notfallversorgung ist für die Ersatzkassen besonders wichtig. Die neue Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen dahingehend anpassen, dass die Notfallversorgung zukunftsfest ist und die Notaufnahmen nachhaltig entlastet werden. Dies betrifft folgende Themen:

 

Die Ersatzkassen fordern daher, ...

... dass der Sicherstellungsauftrag für die Notfallbehandlung weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bleibt und diese eine bundesweit einheitlich vorgegebene Mindestzahl von Notärzten je 100.000 Einwohner garantieren.

... dass, wenn die erforderlichen Ärzte für die Notfallbehandlung nicht bereitgestellt werden können, die KVen Kooperationsverträge mit den Krankenhäusern oder Krankenhausärzten schließen müssen.

... dass die Portalpraxen der KV Saarland in oder an Krankenhäusern im Saarland weitergeführt werden und diese rund um die Uhr an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, um  die Patienten in die richtige Versorgungsstruktur zu leiten. Bundesweit sollte sich die Verteilung der Portalpraxen an regionalen Gegebenheiten und Bedarfen orientieren, um eine personelle und finanzielle Überforderung der KVen zu vermeiden. Hier haben wir im Saarland bereits viel erreicht, dennoch sollten die bestehenden Strukturen beibehalten bleiben und ggf. bedarfs- und zielorientiert erweitert werden.

... dass in festzulegenden Sprechstundenzeiten der vertragsärztliche Bereich die primäre Anlaufstelle für ambulante Notfallpatienten ist.

...dass bundesweit eine einheitliche notfallmedizinische Ersteinschätzung erfolgt, die in den Portalpraxen und in den Telefonzentralen der Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) sowie den Leitstellen für den ambulanten Notdienst (Rufnummer 116 117) durchgeführt wird. Im Saarland gibt es bereits eine Zentrale Leitstelle, in der alle Anrufe (egal ob 112 oder 116 117) zentral bearbeitet werden und auch eine Triage in die verschiedenen Versorgungsbereiche erfolgt. Regional unterschiedliche Notfallversorgungsstrukturen sollten vereinheitlicht und bundesweit gemeinsame Leitstellen mit einheitlichen Vorgaben installiert werden, hier könnte die Lösung im Saarland ein Beispiel für andere Bundesländer sein. Der auf Eis gelegte Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung von Anfang 2020 bietet dafür eine gute Grundlage.