GKV-Finanzierung, Risikostrukturausgleich und Mitgliedschaftsrecht

Taschenrechner

Daten und Grafiken zur GKV-Finanzierung

Geld und Arzt

Die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland betrugen 2020 insgesamt 425,1 Milliarden Euro, das entspricht 12,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung an den Gesundheitsausgaben lag bei 242,5 Milliarden Euro, also 57,0 Prozent. Mehr » Lesen

Pressemitteilung: Finanzen der GKV jetzt für 2022 absichern - Politik muss Versprechen einhalten

Das Wort "Krankenkasse" steht auf dem Display eines Taschenrechners, der auf Euroscheinen und Münzen liegt

Die selbstverwaltete GKV hat für Stabilität während der Corona-Pandemie gesorgt. Die medizinische Versorgung ist auf hohem Niveau aufrechterhalten worden. Die GKV ist verantwortungsvoll mit den extremen Herausforderungen umgegangen. Das erwarten wir jetzt auch ohne Wenn und Aber von der Politik, wenn es darum geht, die auch durch die Corona-Pandemie entstandene Finanzierungslücke in der GKV zu schließen. Anlässlich der aktuellen Diskussion zu dem Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahre 2022 erklären der Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Uwe Klemens, sowie seine Stellvertreter Thomas Auerbach, Dieter Schröder, Hansjürgen Schnurr, Roland Schultze, Klaus Wonneberger, anlässlich der Gesamtvorstandssitzung des vdek... Hier zur kompletten Pressemitteilung. » Lesen

GKV-Finanzierung, Risikostrukturausgleich und Mitgliedschaftsrecht - Positionen der Ersatzkassen zur Bundestagswahl 2021
 

Die 19. Legislaturperiode war im Hinblick auf die GKV-Finanzen recht turbulent. Ein sehr aktiver Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Reformen auf den Weg gebracht. Etwa die dringend erforderliche Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), für die sich die Ersatzkassen lange eingesetzt haben. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird dadurch künftig fairer ausgestaltet. Trotzdem ist für die Ersatzkassen klar, dass der Morbi-RSA ein lernendes System ist und dass es auch nach der Reform notwendig sein wird, den Morbi-RSA ständig weiterzuentwickeln.

Hinzu kamen weitere Reformen, teure Leistungsausweitungen und letztlich die Corona-Pandemie, die die GKV vor eine nie da gewesene Herausforderung stellt. In der kommenden Legislaturperiode wird daher der Finanzierung der GKV weiterhin eine hohe Bedeutung zukommen. Die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds und die Rücklagen der Krankenkassen, die nach dem Willen des Gesetzgebers auf 80 Prozent einer Monatsrücklage begrenzt werden, werden bis zum Jahresende 2021 erheblich reduziert sein. Das geht zu Lasten der Planungssicherheit für die Krankenkassen und der Beitragssatzstabilität. Ohne Rücklagen drohen bei den Beitragssätzen häufige Schwankungen. Gerade für das Jahr 2022 ist - auch coronabedingt - eine sehr dynamische Ausgabenentwicklung zu erwarten, die verbunden mit einer unsicheren Einnahmenbasis den Zusatzbeitragssatz auf über zwei Prozent hochschnellen lassen könnte.

Erschwerend kommt hinzu, dass die GKV-Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen bei weitem nicht durch den dafür vorgesehenen Bundeszuschuss abgedeckt werden.
 


Die Ersatzkassen fordern daher...

... den Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt in den Gesundheitsfonds zu erhöhen, um alle versicherungsfremden Leistungen abzudecken und eine Explosion der Zusatzbeiträge zu verhindern. Die Lücke zwischen den GKV-Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem dafür vorgesehenen Steuerzuschuss muss geschlossen und die GKV muss nachhaltig finanziert werden.

Martin Schneider

Die Krankenkassen brauchen unverzüglich Klarheit für ihre Haushalte, sonst wird die Sozialgarantie der derzeitigen Bundesregierung in Höhe von 40 Prozent nicht zu halten sein und die Beiträge für die Versicherten werden 2022 deutlich steigen. Die bisher bereitgestellten Steuermittel reichen bei weitem nicht aus, um versicherungsfremde Leistungen, wie zum Beispiel die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft und das Kinderkrankengeld, abzudecken. Derzeit fehlen 7 Mrd. Euro in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Martin Schneider, Leiter vdek-Landesvertretung Saarland

... den Beitrag für Hartz-IV-Bezieher anzupassen. Unbestritten ist, dass die Krankenkassen seit vielen Jahren einen Mitgliedsbeitrag für Hartz-IV-Bezieher bekommen, der deutlich unter den durchschnittlichen Ausgaben dieser Versicherten liegt. Diese Differenz wird derzeit alleine von den übrigen Beitragszahlern der GKV geschultert. Eine IGES-Untersuchung von 2017 kommt zu dem Schluss, dass die Deckungslücke insgesamt bei etwa zehn Milliarden Euro liegt.

... die Mehrwertsteuer für die Leistungsbereiche in der GKV generell auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent abzusenken. Dadurch würden nicht nur die Beitragszahler in der GKV, sondern auch Menschen mit geringen Einkommen z. B. bei der Selbstmedikation mit rezeptfreien Arzneimitteln entlastet.

... den Morbi-RSA konsequent weiterzuentwickeln. Die Reform mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz war richtig und wichtig. Darauf aufbauend müssen aber noch weitere Maßnahmen folgen. So müssen Wettbewerbsverzerrungen weiterhin systematisch ausgeschlossen werden und faire Bedingungen ausnahmslos für alle gesetzlichen Krankenkassen gelten. Gerade die Ersatzkassen fühlen sich - als ausschließlich bundesweit geöffnete Kassenart, die auch untereinander in Konkurrenz steht - einem fairen Wettbewerb besonders verpflichtet. Wahlfreiheit für die Versicherten einerseits und Konkurrenz der Krankenkassen andererseits sorgen dafür, dass die Versorgung auf die Patienten zugeschnitten wird und Innovationen auch tatsächlich bei ihnen ankommen.

Martin Schneider

In dieser Legislaturperiode hat die Politik die Weichen für die Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen, den Morbi-RSA, - gestellt. Die angestoßene Reform schafft fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen. Das ist bei der derzeit angespannten Finanzlage auch dringend notwendig und muss konsequent weitergeführt werden.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland

... dass die Sonderregelung zum 50-prozentigen Ist-Kosten-Ausgleich beim Krankengeld im Risikostrukturausgleich (RSA) als Regelverfahren verstetigt wird, da sie mit einer einfachen Methodik eine gute Zielgenauigkeit bietet.

... die Zuweisungen im Risikostrukturausgleich für Auslandsversicherte nicht pauschal zu berechnen. Stattdessen wäre eine Berücksichtigung des tatsächlichen landesspezifischen Kostenniveaus sinnvoll. Für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland gab es jahrelang zu viel Geld aus dem Gesundheitsfonds. Die auf Basis der inländischen Maßstäbe errechneten Zuweisungen sind meist höher als die tatsächlichen Kosten der Versorgung im Ausland. Künftig sollten – wie in verschiedenen Gutachten aufgezeigt – die Zuweisungen im Morbi-RSA auf der Grundlage der jährlichen landesspezifischen Rechnungssummen erfolgen.

... neuen Beamten zu Beginn ihres Arbeitslebens die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu ermöglichen. Mittelfristig wird mindestens die bundesweite Einführung des Hamburger Modells (Beitragszuschuss durch den Dienstherrn in Höhe des halben Beitrags bei einer Versicherung in der GKV für Beamte) angestrebt. Perspektivisch sollte die Einbeziehung der Beamten in die Versicherungspflicht der GKV erfolgen.