Pflege

Fokus BTW Pflege

Die Pflege wird auch in kommenden Jahren ein zentrales gesundheitspolitisches Thema bleiben. Denn der demografische Wandel sorgt dafür, dass auf immer weniger junge Menschen, die die Pflegeversicherung finanzieren, immer mehr ältere Menschen kommen, die die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Damit stellt sich die Frage, wie die künftigen zusätzlichen finanziellen Belastungen geschultert werden können. Denn schon heute haben die Eigenanteile der Pflegebedürftigen – vor allem im stationären Bereich - eine Dimension angenommen, die von vielen Pflegebedürftigen nicht mehr getragen werden kann.

Durch die Konzertierte Aktion Pflege hat die aktuelle Bundesregierung bereits viele Verbesserungen auf den Weg gebracht. Es gibt aber noch genug zu tun. Beispiel Arbeitsbedingungen in der Pflege: Hier sind die Tarifpartner in der Pflicht. Bereits heute gibt es die gesetzliche Möglichkeit, einen Tarifvertrag in der Altenpflege für allgemeinverbindlich zu erklären. Dies darf aber aus Sicht des vdek nicht zu weiteren finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen führen.

Die Pflegeversicherung braucht vielmehr eine verlässliche Finanzierung, um in Zukunft stabil zu bleiben und ihr Leistungsniveau halten zu können. Der vdek hat sich deshalb zu den wichtigen Finanzierungsfragen positioniert und konkrete Reformvorschläge formuliert.

Eckpunkte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Eckpunkte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Die finanzielle Belastung überfordert bereits heute gerade im stationären Bereich viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Im Schnitt bezahlt aktuell jeder stationär versorgte Pflegebedürftige für pflegebedingte Aufwendungen, Ausbildungsumlage, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung zusammen monatlich durchschnittlich 2.125 Euro (Stand 01.07.2021). Diese Gesamtbelastung ist jedoch in den Bundesländern sehr  unterschiedlich. Im Saarland ist der Eigenanteil mit 2.455 Euro am dritthöchsten.
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Pflege: Forderungen und Positionen der Ersatzkassen

Martin Schneider

Nach der Pflegereform ist vor der Pflegereform. Auch wenn die Bundesregierung auf den letzten Metern der Legislaturperiode Veränderungen im Pflegebereich angestoßen hat, bleibt weiterhin ein deutlicher Handlungsbedarf insbesondere bei der Finanzierung der Pflege. Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen müssen weiter entlastet werden. Wir brauchen dafür dauerhafte staatliche Zuschüsse und eine Investitionskostenfinanzierung in den Pflegeheimen durch die Länder.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland

Die Ersatzkassen fordern daher, ...

 

... dass die Tarifpartner ihre Möglichkeiten nutzen, um für gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen. Dazu gehören nicht nur angemessene Löhne, sondern auch Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder Teilzeitregelungen. Falls notwendig muss die nächste Bundesregierung hier gesetzgeberisch eingreifen.
 

... dass die Vorhaben der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) konsequent verfolgt, umgesetzt und unter Beteiligung aller Akteure sinnvoll fortgeschrieben werden.

Martin Schneider

Der Pflegeberuf muss attraktiver werden! Dies gelingt vor allem, wie von der „Konzertierten Aktion Pflege“ vorgeschlagen, durch eine bessere Bezahlung und durch flexiblere Arbeitsbedingungen. Zentral ist aber, dass Pflegebedürftige dadurch nicht noch weiter finanziell belastet werden. Vielmehr ist hier die gesamte Gesellschaft gefragt. Wir brauchen deshalb einen dauerhaften Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland

… dass bei der Personalgewinnung und -ausbildung mehr getan wird. Etwa durch das Anwerben ausländischer Pflegefachkräfte oder die Nach- und Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften. Den Pflegefachkräften sollte zusätzlich mehr Verantwortung übertragen werden. Zudem müssen die Chancen der Digitalisierung auch in der Pflege konsequenter genutzt werden.
 

... die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenzufassen. Das unterstützt vor allem die pflegenden Angehörigen und sollte flexibel, bedarfsgerecht und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Die Tages- und Nachtpflege sollte als isolierte Leistung fortgeführt werden, da sich die bestehenden Regelungen als monatliche Sachleistung in der Praxis bewährt haben.
 

... dass ein dauerhafter Steuerzuschuss die Pflegeversicherung stützt. Die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch entsprechend finanziert werden muss. Der Steuerzuschuss muss dauerhaft und verlässlich sein, um die Gefahr einer Finanzierung nach Kassenlage und kurzfristige Beitragssatzerhöhungen zu verhindern. Der Zuschuss könnte regelgebunden z. B. als Anteil der Leistungsausgaben ausgestaltet werden, der im gleichen Verhältnis wie die Ausgaben der Pflegeversicherung steigt.
 

... dass die finanzielle Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen nicht ungebremst weiter steigen darf, da sonst immer mehr Menschen – trotz Pflegeversicherung – auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind. Hier sind dringend politische Lösungen gefordert. Die erfolgten und noch zu erwartenden Mehrbelastungen, z. B. durch verbesserte Tariflöhne in der Pflege, werden die Situation weiter verschärfen.
 

... die im SGB XI verankerten Leistungsbeträge einmalig anzuheben, um eine kurzfristig spürbare Entlastung für die Pflegbedürftigen bei den pflegebedingten Eigenanteilen zu schaffen. Im vollstationären Bereich würde damit der von Pflegebedürftigen zu tragende einrichtungseinheitliche Eigenanteil reduziert werden. Im ambulanten Bereich könnten die Pflegebedürftigen sich mehr Leistungen einkaufen, was zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen führen würde.
 

... dass sich die private Pflegeversicherung (PPV) am gemeinsamen Finanzausgleich mit der SPV beteiligt. Dies wäre solidarisch, da die PPV im Vergleich zur SPV vor allem einkommensstarke Personen mit einer geringeren Pflegewahrscheinlichkeit versichert. Diese Risikoselektion zu Gunsten der PPV muss ein Ende haben. Der Finanzausgleich könnte die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.

Martin Schneider

Die einseitige Belastung der Beitragszahler aus der sozialen Pflegeversicherung durch den nur hier stattfindenden Finanzausgleich ist weder gerecht noch tragbar. Die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am gemeinsamen Finanzausgleich ist daher längst überfällig.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland

... dass die Bundesländer die Investitionskosten verbindlich übernehmen. Die Förderung von Investitionskosten ist gemäß den Vorschriften des SGB XI Aufgabe der Länder. Bei Einführung der SPV sollte so eine Kompensation für die damalige erhebliche finanzielle Entlastung der Länder bei der Sozialhilfe durch die Einführung der SPV erreicht werden. Dieser Aufgabe kommen die Länder aber bis heute nicht nach. Aktuell belaufen sich die dadurch verursachten Mehrkosten bundesdurchschnittlich auf 453 Euro je Monat und Pflegebedürftigen. Im Saarland betragen diese Mehrkosten durchschnittlich 512 Euro (Stand 01.07.2021). Durch eine verbindliche Verpflichtung der Länder zur Übernahme der Investitionskosten würde die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen deutlich gesenkt.
 

... dass die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin durch die SPV getragen werden. Eine Verlagerung der medizinischen Behandlungspflege in die GKV wäre mit einem erheblichen Bürokratieaufwand bei den Krankenkassen verbunden. Die Leistungen müssten zukünftig ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Zudem würde die ohnehin bereits sehr angespannte Finanzsituation der Krankenkassen weiter verschärft.