Stationäre Versorgung

Krankenhausflur mit Krankenhauspersonal

Stationäre Versorgung im Saarland

Ärzte im Operationssaal

Bei der Krankenhausplanung muss ein schwieriger Spagat gemeistert werden. Auf der einen Seite sollen Krankenhäuser für die Bevölkerung nah und gut erreichbar sein. Auf der anderen Seite ist es immens wichtig, die Qualität an jedem einzelnen Standort hochzuhalten, denn Qualität darf nicht vom Wohnort abhängig sein! Die Krankenhauslandschaft steht vor großen Herausforderungen. Der Personalmangel in der Krankenhauspflege wird sich ausweiten, bedingt durch die demografische Entwicklung und die zunehmende Arbeitsbelastung, noch größer. In urbanen Ballungsgebieten herrscht meistens eine Überversorgung mit Krankenhäusern im Gegensatz zu einer teilweisen Unterversorgung im ländlichen, strukturschwachen Raum. Wie steht es also um die stationäre Versorgung im Saarland?

Pressemitteilung: vdek fordert: Regierungskoalition muss Krankenhauslandschaft reformieren

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Berlin, 01.11.2021

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) appelliert an SPD, Grüne und FDP, in ihrem Koalitionsvertrag eine Krankenhausstrukturreform festzuschreiben. „Der künftig zunehmende Personalmangel in der Krankenhauspflege, Überversorgung in Ballungsgebieten und drohende Unterversorgung in ländlichen Regionen sind Probleme, die von der Politik angegangen werden müssen“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
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Forderungen und Positionen der Ersatzkassen zur Bundestagswahl – Stationäre Versorgung

Zu Recht werden mehr Qualität und Spezialisierung in den Krankenhäusern eingefordert. Nicht jedes Krankenhaus muss und sollte die gesamte Bandbreite von Leistungen vorhalten. Es braucht einen vernünftigen Ausgleich zwischen einer flächendeckenden Grundversorgung von Krankenhäusern und einzelnen Standorten, die sich auf bestimmte Behandlungen und Krankheitsbilder spezialisieren.

In der kommenden Legislaturperiode müssen folgende Aufgaben angegangen werden:

Die Ersatzkassen fordern daher, ...

... die stationären Versorgungsstrukturen zukunfts- und demografiefest zu gestalten. Es muss sichergestellt werden, dass Überversorgung in urbanen Regionen abgebaut und Unterversorgung im ländlichen Raum ausgeglichen wird. Eine sinnvolle Strukturanpassung in der saarländischen Krankenhauslandschaft muss das Ziel sein. Aufgrund des prognostizierten Fachkräftemangels wird es notwendiger denn je, die Versorgung zu bündeln, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Es braucht deshalb einen ausgewogenen Mix aus Maximalversorgern, also Krankenhäuser mit einem sehr breiten Versorgungsangebot, spezialisierten Zentren und Krankenhäuser der Basisversorgung, die in der breiten Fläche die Krankenhausversorgung anbieten. Auch zukünftig muss eine flächendeckende Krankenhausversorgung gewährleistet sein: Weiße Flecken, z. B. in ländlichen Regionen, darf es nicht geben!

... in der Breite eine konsequente Qualitätsverbesserung durch Leistungsverdichtung zu ermöglichen. Nicht an jedem Krankenhaus muss jeder Eingriff durchgeführt werden. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass besonders kritische Fälle, wie beispielsweise intensivmedizinische Beatmungsfälle, vor allem an hochspezialisierten Fachkrankenhäusern oder Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung konzentriert wurden. Hier sollten wir aus der Pandemie lernen und Konsequenzen für die Zukunft ziehen.

Martin Schneider

Gerade die Corona-Pandemie hat den Reformbedarf der Krankenhausstrukturen aufgezeigt. Während leichte Fälle überwiegend ambulant versorgt werden, findet ansonsten eine Patientenwanderung von Kliniken in ländlichen Regionen in die Schwerpunkthäuser in den Ballungsgebieten statt. Die intensivmedizinische Behandlung der Ersatzkassenpatienten hat bundesweit teilweise nur in 36,5 Prozent der Krankenhäuser mit somatischer Fachabteilung stattgefunden. Damit hat sich aus Sicht der Ersatzkassen bestätigt, dass die Versorgung von schwer erkrankten Menschen in geeigneten Krankenhäusern erfolgen muss, die dafür personell und strukturell ausgestattet sind.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland

... dass der Grundsatz ambulant vor stationär gilt. Durch den medizinischen Fortschritt können heute mehr Leistungen als je zuvor ambulant durchgeführt werden, die früher einen Krankenhausaufenthalt notwendig gemacht hätten. Dadurch können hohe Effizienzpotenziale in der stationären Versorgung gewonnen werden. Davon profitieren auch die Patienten, da so lange Krankenhausaufenthalte vermieden werden können.

... die Fallpauschalen methodisch weiterzuentwickeln. Die aktuelle DRG-Systematik setzt Fehlanreize für eine starke Mengenausweitung und damit auch für unnötige Operationen. Die Tendenz zur OP- und Hochtechnologiemedizin im Krankenhaus muss korrigiert und eine stärkere  Patientenorientierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Dies hätte auch erheblichen Einfluss auf Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Aus diesem Grund haben das Aktionsbündnis für Patientensicherheit (APS) und der vdek gemeinsam bereits 2018 das „Weißbuch Patientensicherheit“ vorgelegt. Weitere Positionen und Forderungen der vdek-Landesvertretung zum Thema Patientensicherheit finden Sie hier.

... eine Differenzierung der Vergütung nach Versorgungsstufen. Ein maximalversorgendes Universitätsklinikum hat andere Aufgaben als ein Kreiskrankenhaus auf dem Land. Die Komplexität der jeweiligen Leistungserbringung spiegelt sich aber in der bestehenden Krankenhausplanung nur unzureichend wider. Eine einheitliche G-BA-Definition nach Versorgungsstufe und entsprechender Leistungsgruppe, mit klaren Kriterien wie Mindestmengen oder Personalquoten, muss bundeseinheitlich gelten und sich ebenfalls auf die  Vergütung auswirken.

... eine stärkere Berücksichtigung von Vorhaltekosten in den DRGs. Bestimmte versorgungskritische Abteilungen müssen erhalten bleiben, selbst wenn sie sich wirtschaftlich nicht tragen können. Dazu müssen deren Leistungen klar definiert und stärker als bislang in der Krankenhausplanung sowie in der Finanzierung berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass nicht allein über die Vorhaltekosten Krankenhausstandorte finanziert werden, die nicht versorgungsrelevant bzw. bedarfsnotwendig sind. Der Weiterentwicklung der Vergütung muss deshalb unbedingt eine notwendige Strukturanpassung im Land vorausgehen. Im Saarland hat sich in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren und der Planungsbehörde viel getan. Dieser Weg muss nun konsequent weitergeführt werden.

... in der Krankenhausfinanzierung die Kosten für pflegerische Leistungen adäquat abzubilden. Die Politik hat mit der Abspaltung der sog. Pflege-DRGs aus dem allgemeinen DRG-System einen erheblichen Eingriff in die Vergütungssystematik der Krankenhäuser vorgenommen. Seit 2020 werden die Pflegekosten durch separate Pflegebudgets außerhalb der DRGs finanziert. Das Prinzip der Selbstkostendeckung ist jedoch weder nachhaltig noch wirtschaftlich. Dazu braucht es die Wiedereingliederung der Pflegekosten in die DRGs, flankiert von Pflegepersonaluntergrenzen für alle Fachabteilungen und einem leistungsgerechten Pflegepersonalbemessungsinstrument.

... dass die Bundesländer ihrer Finanzierungsverantwortung für die Investitionskostenfinanzierung nachkommen, etwa durch gesetzliche Investitionsquoten, leistungsbezogene Investitionsbewertungsrelationen und flankierende Bundesprogramme. In jedem Fall müssen die Krankenkassen ein verbindliches Mitspracherecht erhalten.

Martin Schneider

Das Land muss seinen gesetzlich vorgeschriebenen Investitionsverpflichtungen konsequent nachkommen und den saarländischen Krankenhäusern deutlich mehr Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Nur so können die Kliniken in die Zukunft investieren und die Behandlungsqualität für die Saarländer langfristig sicherstellen.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland

... dass ein Bund-Länder-Pakt für moderne Krankenhausstrukturen geschlossen wird. Jede Reform im Krankenhaussektor stößt auf Widerstände. Ein übergreifendes Commitment für eine umfassende Reform ist dringend nötig, um das schädliche Lagerdenken zu überwinden. Hier ist der Krankenhauszukunftsfonds ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings werden die Mittel des Zukunftsfonds nicht für alle anstehenden Aufgaben und Herausforderungen genügen.