Gesetzliche Grundlagen für Prävention im Saarland

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Am 25. Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ in weiten Teilen in Kraft getreten. Prävention und Gesundheitsförderung erhalten dadurch einen größeren Stellenwert. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, den sogenannten Settings, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben wurde gestärkt. Zusammen mit den in diesem Zuge von der Nationalen Präventionskonferenz beschlossenen Bundesrahmenempfehlungen wurde ein besonderes Augenmerk auf die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen (§20 Abs. 1 SGB V) gelegt. Aufbauend auf dieser Basis wurde daraufhin die Landesrahmenvereinbarung (LRV) Saarland entwickelt, in der die spezifischen sowie regionalen Rahmenbedingungen vor Ort aufgegriffen wurden. Sie ist die Grundlage für Kooperationen zwischen Kranken- und Pflegekassen, Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen sowie den jeweiligen Projektträgern. Dabei wurden auch die kommunalen Spitzenverbände und die Agentur für Arbeit als Partner der LRV einbezogen. Ziel der LRV Saarland ist es, sozial bedingte Ungleichheit im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu vermindern.

Der Leitfaden Prävention unterscheidet zwischen Verhaltens- (individuelle Präventionsangebote) und Verhältnisprävention. Zusätzlich wird in der Verhältnisprävention zwischen Prävention in den Lebenswelten (SGB V § 20a) und Betriebliche Gesundheitsförderung (SGB V § 20b) unterschieden.

Säulendiagramm zeigt die Entwicklung der GKV-Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung in Millionen Euro von 2014 bis 2022

Diese gesetzliche Grundlagen waren der Startschuss für Präventionsprojekte auf Bundes- und Landesebene. Zusätzlich haben auch die Ersatzkassen über die Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ einige gesundheitsförderliche Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Die Gesetze, Empfehlungen und Vereinbarungen als Download:

Leitfaden Prävention

Im Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und die qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention (Individualprävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) und der betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden. Der Leitfaden wird mit allen Akteuren der Gesundheitsförderung regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.

Deckblatt Leitfaden Prävention

GKV-Spitzenverband Leitfaden Prävention

Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V und in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI

Präventionsbericht schafft bundesweit Transparenz über die Aktivitäten der GKV

Die Leistungen der Krankenkassen in der primären Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden jährlich im Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und seines Medizinischen Dienstes (MDS) dokumentiert. Der Präventionsbericht schafft bundesweit Transparenz über die Aktivitäten der Krankenkassen in nichtbetrieblichen Lebenswelten wie Kitas, Schulen und Kommunen, über das Engagement in der betrieblichen Gesundheitsförderung und die Nutzung von Präventionskursen durch die Versicherten. Es wird auch über die Erreichung der Präventions- und Gesundheitsförderungsziele berichtet, die sich die GKV gesetzt hat.

Seit dem Berichtsjahr 2017 werden auch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen im Präventionsbericht veröffentlicht.

Deckblatt Präventionsbericht 2020

MDS und GKV-Spitzenverband Präventionsbericht 2020

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung - Primärprävention und Gesundheitsförderung - Leistungen der sozialen Pflegeversicherung - Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen - Berichtsjahr 2019