Stationäre Versorgung

Gesundheitsversorgung weiter gedacht - Warum wir zusätzlich zur Krankenhausreform weitere Reformschritte brauchen

Krankenhausflur mit Krankenhauspersonal

Seit Monaten wird im politischen Berlin um die Krankenhausreform gerungen und mitunter auch gestritten. Dass es eine Reform geben muss, da sind sich alle einig - nur zum "Wie" gibt es nach wie vor zwischen Bund und Ländern unterschiedliche Auffassungen.

Aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) gehen die Empfehlungen der "Regierungskommission Krankenhaus" in die richtige Richtung. So begrüßen wir den vorgeschlagenen Umbau der Krankenhausstrukturen nach Versorgungsstrukturen, denen jeweils Leistungsgruppen zugeordnet werden, ausdrücklich.

Mit dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), welcher im April 2024 veröffentlicht wurde, gibt es nun auch einen Gesetzesvorschlag für die Krankenhausreform. Die Finanzierung des im Vorschlag vorgesehen Transformationsfonds, der jeweils zu 50 Prozent von den Ländern und der gesetzlichen Krankenversicherung gefüllt werden soll, lehnen wir ab. Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft gehören zu den  Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge und sie sollten nicht aus  Mitteln der Beitragszahlern finanziert werden.

 

Ärzte im Operationssaal
Eine Gruppe von Ärzten behandelt im Operationssaal einen Patienten.

Gutachten zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen

Deckblatt hcb-Studie zur Zukunft der Krankenhausstrukturen in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Wie sieht es heute und morgen aus mit der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz? Antworten liefert ein von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden vorgelegtes Gutachten der hcb GmbH. Es wurde am 19.06.2024 in Mainz vorgestellt. Zentrale Aussage: Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer werden in den hiesigen Kliniken gut versorgt, damit das so bleibt, müssen aber dringend Strukturen angepasst werden.
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Weitere Veröffentlichung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zur Krankenhausreform:

  1. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

    Kabinettsentwurf KHVVG: Ziel einer bedarfsgerechten Modernisierung der Krankenhauslandschaft bleibt unerreicht

    Pressemitteilung 

    Zum Beschluss des Bundeskabinetts am 15. Mai 2024 für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner: „Mit diesem Gesetzentwurf wird das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten und das ambulante Potenzial zu heben. Gleichzeitig wird die Versorgung erheblich teurer.“ Das gelte besonders für den 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds. » Lesen

  2. Anhörung Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

    Klinikreform mutiert zu einem „Krankenhausverteuerungsgesetz“

    Pressemitteilung 

    Zur heutigen Fachanhörung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes im Bundesministerium für Gesundheit äußert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner Zweifel daran, dass das Gesetz in der jetzigen Form sein Ziel erreicht, die klinische Versorgung zu verbessern: „Die Klinikreform mutiert zu einem Krankenhausverteuerungsgesetz, welches bestehende Krankenhausstrukturen konserviert, die Versorgung qualitativ nicht verbessert, aber erheblich verteuert." » Lesen

  3. Krankenhausreform – Referentenentwurf

    Reform konsequent am Versorgungsbedarf ausrichten / Rettungsdienst und Notfallversorgung mit Krankenhausreform verknüpfen

    Pressemitteilung 

    Der vdek begrüßt, dass der Bundesgesundheitsminister einen Entwurf für eine Krankenhausreform vorgelegt hat. „Das Ziel, die Versorgung durch mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit und eine stärkere Spezialisierung zu verbessern, ist richtig“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Finanzierung des Transformations- aus dem Gesundheitsfonds führe jedoch zu Beitragserhöhungen. Außerdem sei eine Verknüpfung der Krankenhausreform mit einer Notfallreform essenziell. » Lesen