Öffentliche Benotung von Pflegedienstleistern soll zu mehr Qualität anspornen

Künftig kann es jeder selbst nachlesen: Welche Pflegeeinrichtung leistet gute Arbeit, welche hat Entwicklungspotenzial und welche muss bestehende Mängel abstellen? Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahre 2008 wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Prüfergebnisse sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden können.

„Der Wunsch nach Transparenz über die Qualität in den Pflegeeinrichtungen ist riesengroß“, begrüßt Rolf Steinbronn, Vorsitzender des Vorstands der AOK PLUS, diese Regelung. „Durch die vergleichende Darstellung erhoffen sich alle Beteiligten zudem einen Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen - mit positiven Folgen für die Pflegebedürftigen.“

Alle deutschen Pflegeheime und Pflegedienste müssen mit unangekündigter Prüfung durch den MDK rechnen. Bis Ende 2010 sollen alle Einrichtungen einmal geprüft werden. Alle Prüfungen ab 1. Juli 2009 werden nach einem bundeseinheitlichen Notensystem bewertet. Darauf hatten sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer geeinigt. Die Ergebnisse müssen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sein.

Der MDK, der die Einrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen prüft, fasst die erhobenen Daten in Transparenzberichten zusammen. Anschließend werden diese Angaben von der bundesweiten DatenClearingStelle Pflege auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Vor der Veröffentlichung erhalten die geprüften Pflegeeinrichtungen einen Transparenzbericht und haben die Gelegenheit, innerhalb von 28 Tagen Zusatzinformationen und einen Kommentar beizufügen.

In Sachsen müssen bis Jahresende 2010 und von 2011 an jährlich über 850 stationäre und über 1.000 ambulante Pflegeeinrichtungen vom MDK geprüft werden. Bisher wurden Pflegenoten für das Pflegezentrum für Menschen im Wachkoma / Haus Spitzbergblick in Oderwitz, das AWO "Seniorenzentrum Panoramablick" Wachkomaabteilung/Intensivpflege in Auerbach, das Seniorenpflegeheim „Albert-Schweitzer-Haus“ in Raschau, das Altenpflegeheim „Haus Ölbaum“ in Markneukirchen, die Seniorenresidenz „Haus Hutenhof“ in Hohnstein, die Kurzzeitpflege im Altenpflegeheim „Jakobushaus“ in Mülsen, die Kurzzeitpflege und das Seniorenzentrum „Haus Friedensort“ in Moritzburg, die Seniorenwohnanlage „Schloss Osterstein“ in Zwickau, das Pflegeheim „Christa Martha“ in Brand-Erbisdorf und das Pflegeheim der "Heiligen Elisabeth" in Dresden veröffentlicht (Stand 23.12.2009). Die Prüfergebnisse stehen im Internet unter www.aok-gesundheitsnavi.de, www.pflegelotse.de und www.bkk-pflege.de.

„Die Gesamtnote ist ein rechnerisches Ergebnis. Interessierte sollten sich deshalb die Einzelnoten der geprüften Kriterien genauer ansehen“, empfiehlt Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), „vor allem pflegerisch wichtige Punkte wie Dekubitusversorgung, Sturzprophylaxe und Flüssigkeitsversorgung oder die Bewertung der Kommunikation mit dem Arzt.“ Bei Pflegeheimen werden 82 Kriterien in fünf Qualitätsbereichen bewertet, im ambulanten Bereich 49 Kriterien in vier Qualitätsbereichen.

Um die Gesamtnote richtig einordnen zu können, wird sowohl im stationären, als auch im ambulanten Bereich jeweils der Durchschnitt in dem Bundesland ermittelt. Sobald 20 Prozent aller Pflegeheime bzw. -dienste eines Bundeslandes geprüft sind, erscheint der Durchschnittswert. Extra bewertet werden Bewohnermeinungen. Diese Ergebnisse gehen jedoch nicht in die Gesamtnote ein.

Die Veröffentlichung der Pflegenoten ist für die AOK PLUS und den vdek der erste Schritt in die richtige Richtung für eine verbesserte Verbraucherinformation. Eine Evaluation der Transparenzkriterien ist von der GKV bereits geplant.

Hintergrund-Informationen:

Warum durften die Pflegeleistungserbringer über das Bewertungssystem mitentscheiden?

Das Sozialgesetzbuch schreibt in den Paragraphen 114 Abs. 7 sowie 115 Abs. 1a SGB XI vor, dass die maßgeblichen Verbände der Leistungserbringer gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und den Sozialhilfeträgern die Kriterien und die Bewertungssystematik vereinbaren.

Lehnen sich die Pflegenoten an die Schulnotensystematik an?

Ja. Die für die Transparenzvereinbarung herangezogene Notensystematik lehnt sich bewusst an die Schulnoten an. Es gibt die Noten "sehr gut" (1,0) bis "mangelhaft" (5,0). Auf die Verwendung der Note "ungenügend" wurde verzichtet, weil am unteren Ende eine weitere Differenzierung für die Verbraucher nicht hilfreich ist.

Werden die Heime und Dienste vorab informiert, dass sie geprüft werden?

Seit Juli 2008 prüft der MDK die Heime und Pflegedienste grundsätzlich unangemeldet.

Wer veröffentlicht die Pflegenoten?

Für die Veröffentlichung sind die Landesverbände der Pflegekassen zuständig (§ 115 Abs. 1a SGB XI). Sie sollen die Leistungen der Pflegeanbieter verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlichen. Auch die Pflegeanbieter sind verpflichtet, die Prüfergebnisse an gut sichtbarer Stelle zu veröffentlichen.

Warum wird die Bewohner-/Kundenbefragung nicht in die Gesamtnote einbezogen?

Die Befragung der Heimbewohner und Kunden von Pflegediensten bietet die persönliche Sicht der Pflegebedürftigen sowohl auf die Pflegekräfte als auch auf Service und Einrichtung. Diese Aussagen stellen eine wichtige Ergänzung zu den Prüfergebnissen des MDK dar, deren Fokus verstärkt auf medizinisch-pflegerischen Aspekten liegt. Es ist methodisch sinnvoll, die fachliche Beurteilung auf der einen Seite von der subjektiven Beurteilung auf der anderen Seite (deutlich) zu trennen.

Wie werden die Bewohner/Kunden ausgewählt, die in die Prüfung einbezogen werden?

Die Bewohner von Heimen und die Kunden von ambulanten Pflegediensten werden vor Ort nach einem Zufallsprinzip durch das Prüfteam ausgewählt. Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen zu gewährleisten, wird diese Stichprobe nach der Pflegestufenverteilung in der Pflegeeinrichtung geschichtet. In die Prüfung werden in der Regel zehn Prozent der Pflegebedürftigen einbezogen, mindestens jedoch 5 und maximal 15. Damit wird eine aussagekräftige Stichprobe gewährleistet.

Wie schnell kann nach einer Prüfung die Note veröffentlicht werden?

Es vergehen ca. sieben Wochen von der Prüfung bis zur abschließenden Veröffentlichung. Da die Pflegeeinrichtungen nach Erhalt der Qualitätsprüfergebnisse durch den MDK 28 Tage Zeit haben, den Transparenzbericht durch einen Kommentar und eine Selbstauskunft zu ergänzen, können erst danach die Noten veröffentlicht werden.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

  • der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Sachsen
  • der IKK Sachsen
  • BKK Landesverband Mitte
  • Knappschaft – Verwaltungsstelle Chemnitz
  • und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)

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