"Blaulichtgesetz" braucht Reanimation

Ausschreibung des Rettungsdienstes in Sachsen erneut verschoben

Die Ausschreibung von Leistungen des Rettungsdienstes wird in Sachsen bis Ende 2012 gestoppt. Der Sächsische Landtag hat mit dem Haushaltbegleitgesetz 2011 / 2012 einer Regelung zugestimmt, die die Durchführung von Auswahlverfahren in diesem Bereich aussetzt.

„Wir sind verwundert darüber,  wie die Änderung im Haushaltsbegleitgesetz zustande gekommen ist“, erklärt Rolf Steinbronn, Vorsitzender des Vorstands der AOK PLUS. „Diese Art und Weise steht im Widerspruch zu den ursprünglichen Intentionen des sogenannten Blaulichtgesetzes, an dessen Erarbeitung die gesetzlichen Krankenkassen maßgeblich beteiligt waren. Wir tragen den Löwenanteil an der Finanzierung des Rettungsdienstes, wurden aber bei der jetzigen Neuregelung völlig außen vor gelassen.“

Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz („Blaulichtgesetz“) wurde 2004 durch den Sächsischen Landtag verabschiedet. Es fasste die einzelgesetzlichen Regelungen der Ressorts zusammen und entwickelte sie weiter. Für den Rettungsdienst wurde ein Auswahlverfahren mit dem Ziel festgelegt, Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst zu befördern.

Um die Umstellung zu erleichtern, war eine Übergangsfrist bis Ende 2008 vorgesehen. Nur in den Städten Dresden und Görlitz sowie in drei ehemaligen Landkreisen fanden bereits Ausschreibungen statt. Im übrigen Sachsen wurden noch keine Ausschreibungen durchgeführt. Vielmehr werden die Leistungserbringer auf Grundlage der bis dato geltenden verwaltungsrechtlichen Genehmigungen tätig.

Mehrere Leistungserbringer des Rettungsdienstes hatten in der Vergangenheit gegen die Durchführung des Auswahlverfahrens geklagt. Nach den Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes sind förmliche Vergabeverfahren durchzuführen. Mit der Aussetzung der Auswahlverfahren will der sächsische Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, in den nächsten zwei Jahren die landesgesetzlichen Grundlagen zu novellieren.

„Durch die erneute, lange Verzögerung der Ausschreibungen wird zu Lasten der Beitragszahler eine Chance vertan, wirtschaftliche und wettbewerbliche Strukturen im Rettungsdienst zu etablieren“, betonte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) „Anstatt das Verfahren zu stoppen, hätte man einen geeigneteren Weg finden können, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Wir hoffen, dass die bislang übliche Gesprächskultur eine Fortsetzung findet.“

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

  • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Sachsen

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