Qualitätsprüfungen im Hilfsmittelbereich

vdek als Präqualifizierungsstelle anerkannt

Dresden, 3.1.2011 – Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist vom GKV-Spitzenverband als Präqualifizierungsstelle im Hilfsmittelbereich anerkannt worden. Seit heute können Leistungserbringer, die Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle oder Hörgeräte herstellen, abgeben oder anpassen, ihre fachliche Eignung bei der Präqualifizierungsstelle des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (PQS Hilfsmittel) überprüfen lassen. Mit der Eignungsbescheinigung können sie Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen aufnehmen und sich an Ausschreibungen beteiligen. Eine Versorgungsgarantie ist mit der Präqualifizierung allerdings nicht verbunden.

Die Einführung der Präqualifizierung ersetzt das bisherige Zulassungsverfahren. Um den mit individuellen Eignungsprüfungen verbundenen hohen Aufwand zu vermeiden, wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) die Möglichkeit geschaffen, zentrale Stellen mit der Eignungsprüfung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich zu beauftragen. Das sind die sogenannten Präqualifizierungsstellen.

Weitere Informationen zum Präqualifizierungsverfahren sind über die Homepage www.pqs-hilfsmittel.de zu erhalten.

Die PQS Hilfsmittel ist die Präqualifizierungsstelle des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek). Der vdek als Dachverband der Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, HEK und hkk) vertritt bundesweit rund 24 Millionen Versicherte. In Sachsen sind bei den Ersatzkassen ca. 870.000 Menschen versichert; das ist etwa ein Viertel der Bevölkerung des Freistaats.

Pressemitteilung


Ihr Ansprechpartner:

Dirk Bunzel
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com