Krankenkassen vereinbaren Preisnachlässe für Arzneimittel mit sächsischen Krankenhausapotheken

Dresden, 17.5.2011 – Die Ersatzkassen und weitere Krankenkassenverbände in Sachsen haben mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen und dem Sächsischen Krankenhausapotheker-Verband Preisnachlässe bei Arzneimitteln verhandelt. Der neue Vertrag regelt die Abgabe verordneter Arzneimittel durch die Krankenhausapotheken an Versicherte in Klinikambulanzen. Er tritt rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft.

„Durch die Preisnachlässe versprechen wir uns spürbaren Einfluss auf die Dynamik der Ausgabenentwicklung in diesem Versorgungsbereich,“ erklärte die Leiterin der sächsischen Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Silke Heinke. Zugleich betonte sie, der Vertragsabschluss in dem ökonomisch wichtigen Arzneimittelsektor sei möglich gewesen, weil beide Seiten zu Kompromissen bereit waren.
2010 wurden in Sachsen Arzneimittel in Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro verordnet. Das entspricht einer Steigerung von 4,3 Prozent gegenüber 2009. Arzneimittel bilden nach stationären Behandlungen den zweitgrößten Ausgabenposten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Neuregelung mit den Krankenhausapotheken wurde durch das 2009 verabschiedete „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (15. AMG-Novelle) notwendig. Das Gesetz verpflichtet Krankenhausapotheken, den Krankenkassen auf Anforderung die Bezugsquellen und die Einkaufspreise der Arzneimittel mitzuteilen. Auf dieser Grundlage können Krankenkassen und Krankenhäuser die Weiterleitung der Einkaufsvorteile vereinbaren.

Krankenhausapotheken sind den Kliniken angeschlossen. Neben den dortigen Ambulanzen beliefern sie auch die Krankenhausstationen.

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