Weiterentwicklung Sächsischer Krankenhausplan

vdek: Ausgewählte Spezialbehandlungen auf wenige Standorte konzentrieren

Dresden, 27.6.2011 – Der Sächsische Krankenhausplanungsausschuss verständigt sich ab heute bis einschließlich Mittwoch auf den Krankenhausplan 2012/2013. Dazu erklärte die Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Silke Heinke:

„Wir müssen hochspezialisierte Leistungen konzentrieren, manche auf wenige Standorte. Kliniken, die bestimmte Fallzahlen unterschreiten, erfüllen oft nicht die qualitativen Anforderungen an Infrastruktur, Fachärzte und Pflegepersonal. Eine „Das machen wir auch“- oder „Das können wir noch“-Mentalität, wie bei der stationären Kindermedizin und einigen anderen Fachbereichen zu erleben, riskiert schlechte Behandlungsqualität.“ Hier sei die Krankenhausplanung gefordert.

Der vdek plädiere deshalb für eine Festschreibung der Einrichtungen zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen (Perinatalzentren) in Sachsen, so Heinke. Risikoschwangerschaften und sehr junge Frühchen erforderten einen hohen apparativen und personellen Aufwand. „Anstatt noch mehr Zentren zu eröffnen, die einander die Fälle wegnehmen und sich so schwächen, macht die gezielte und rechtzeitige Einweisung der Patientinnen in die bestehenden Einrichtungen mehr Sinn.“

Heinke verwies zugleich auf eine generelle Problematik sächsischer Kinderkliniken. In deren dichtem Versorgungsnetz seien Fallzahlen und Abteilungsgrößen stark rückgängig. Perspektivisch erreichten einige Kinderkliniken kritische Größenordnungen. „Wir brauchen Weichenstellungen, um in der Fläche weiterhin eine den fachärztlichen Standards entsprechende Versorgung anbieten zu können. Die Arbeitsgruppe Krankenhausplanung des sächsischen Sozialministeriums hat vor über einem Jahr geeignete Wege aufgezeigt, wozu auch die Kooperation mit anderen Häusern gehört. Jetzt besteht Gelegenheit, diese umzusetzen,“ sagte Silke Heinke.

Hintergrund:

Das sächsische Sozialministerium stellt den Krankenhausplan auf und schreibt ihn in der Regel im Drei-Jahres-Rhythmus fort. Die an der Gestaltung der Versorgung Beteiligten sind in die Ausarbeitung des Plans über den Sächsischen Krankenhausplanungsausschuss einbezogen. Dem Ausschuss gehören unter anderem Vertreter der Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kommunen und der Krankenkassen an. Den Ausschussvorsitz führt das Sozialministerium.

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