Über 2.100 Sterbebegleitungen durch ambulante Hospizdienste in Sachsen

Dresden, 21.7.2011 – Die Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, HEK, hek) fördern in diesem Jahr die ambulanten Hospizdienste im Freistaat Sachsen mit rund 470.000 Euro. Das sind etwa acht Prozent mehr als im Vorjahr. Mit der Förderung unterstützen sie die Gewinnung, Schulung und Koordinierung der ehrenamtlich tätigen Hospizmitarbeiter sowie die palliativ-pflegerische Beratung durch ausgebildete Fachkräfte. Die Ersatzkassen fördern ambulante Hospizdienste seit 2002.

"Die überwiegende Zahl der Menschen möchte die letzten Tage, Wochen oder Monate ihres Lebens daheim verbringen", sagte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) während eines Pressegesprächs beim Ambulanten Hospiz- und Palliativdienst des Diakonischen Werkes Bautzen e.V., einem der geförderten Dienste. „Mit Hilfe von ambulanten Hospizdiensten kann dieser Wunsch auch schwer kranken Patienten erfüllt werden.“

Die Anzahl derer, die die Möglichkeit der häuslichen Sterbebegleitung annehmen, steigt kontinuierlich an. Wurden 2002 lediglich 525 Menschen durch ambulante Hospizdienste begleitet, waren es 2010 schon 2.130.

Die Tätigkeit der ambulanten Hospizdienste gründet vor allem auf der Mitarbeit von speziell geschulten ehrenamtlichen Helfern. Rund 1.600 Menschen arbeiten freiwillig in der Sterbebegleitung der von den gesetzlichen Krankenkassen geförderten Hospizdiensten. Damit hat sich ihre Zahl gegenüber 2002 mehr als vervierfacht (2002: 348). Silke Heinke: „Die freiwillige Tätigkeit der Ehrenamtlichen kann nicht hoch genug geschätzt werden. Ihr Engagement ist gelebte Solidarität für unsere Gesellschaft.“

In Sachsen arbeiten 45 ambulante Hospizdienste, darunter vier für Kinder.

Hintergrund:

Die Förderung ambulanter Hospizdienste wurde 2002 gesetzlich geregelt. Auf der Grundlage von § 39a Sozialgesetzbuch V bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung ambulanter Hospizdienste für Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner stationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen.

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