Selbsthilfegruppen können Förderanträge bis Jahresende stellen

Dresden, 14.11.2011 – Eltern hyperaktiver Kinder, Krebspatienten oder von Suchterkrankungen Betroffene sind Experten in eigener Sache. Um einander beizustehen und auch Außenstehenden zu helfen, schließen sie sich oft in Selbsthilfegruppen mit gemeinsamen gesundheitlichen Problemen zusammen. Sie ergänzen damit Angebote der professionellen Gesundheitsversorgung.

Bis 31.12.2011 können diese Selbsthilfegruppen einen Antrag auf Pauschalförderung beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) stellen. Sie haben die Möglichkeit, für das kommende Jahr finanzielle Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Gefördert werden laufende Kosten der Selbsthilfearbeit wie etwa Büromaterialien, Raummieten oder Infomaterial.

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen seit Jahren die ehrenamtliche Tätigkeit der Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Bei der Pauschalförderung 2011 stellten sie 1.014 sächsischen Selbsthilfegruppen rund 525.000 Euro zur Verfügung.

Die Pauschalförderung ist in Sachsen arbeitsteilig geregelt. Ein Antrag bei der jeweiligen regional verantwortlichen Krankenkasse genügt, um Fördermittel aller Kassen zu erhalten. Die Organisation des Förderverfahrens im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge liegt in den Händen des Ersatzkassenverbandes vdek.

Weitere Informationen zur Förderrunde 2012 erhalten Interessierte auf der Internetseite der vdek-Landesvertretung Sachsen (www.vdek.com) und bei der Selbsthilfekontaktstelle in Pirna (www.selbsthilfegruppen-pirna.de).

Downloads

  Druckversion der Pressemitteilung


Kontakt

Dirk Bunzel
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com