Dresden, 15.12.2011 – Die Ersatzkassen in Sachsen haben 2010 rund 150.000 Euro an Schadenersatz für Abrechnungsmanipulationen von Leistungserbringern gefordert. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe befasst sich seit zehn Jahren mit der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Dabei werden Jahr für Jahr Fälle von Doppelabrechnungen, Rezeptbetrug oder fehlender Qualifikation aufgedeckt.
„Sachsen sollte es Ländern wie Hessen gleichtun und eine spezielle Ermittlungsgruppe aufbauen“, erklärte Silke Heinke, Leiterin des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Sachsen. „Ermittlungsbehörden mit speziellen Kenntnissen können Fehlverhalten schneller erkennen, zeitnah bearbeiten und zur Anklage bringen. Nur erfolgreiche Ahndung hilft künftige Manipulationen zu vermeiden.“
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen sei kein Massenphänomen und kein Alltagsgeschäft von Polizei und Staatsanwaltschaft. Bei der Strafverfolgung brauche es der Bündelung von Kompetenz bei den Ermittlungsbehörden, um der Komplexität des Gesundheitswesens und den Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts Rechnung zu tragen.
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