Sächsisches Heimgesetz verabschiedet

vdek: Sachsen hat sich mit Gesetzgebung schwergetan

Dresden, 13.6.2012 – Zur heutigen Verabschiedung des Sächsischen „Gesetzes zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen „ (SächsBeWoG) durch den Landtag sagte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):

„Der Beschluss des sächsischen Heimgesetzes beendet eine Hängepartie. Sachsen hat sich mit der Gesetzgebung schwergetan. So schwer, dass es möglicherweise von der Bundesgesetzgebung eingeholt wird. Die Auswirkungen des gerade in Berlin entstehenden Pflegeneuausrichtungsgesetzes werden zu prüfen sein. Noch sind sie nicht verabschiedet. Nicht länger zu warten und eine Etappe in Sachsen endlich abzuschließen war deshalb konsequent. Auch, wenn die Parlamentarier das sächsische Heimgesetz bald überarbeiten müssten.“

Die Föderalismusreform 2006 hatte den Auftrag zu einer landesgesetzlichen Regelung gebracht. Die meisten Bundesländer machten von der neuen gesetzgeberischen Möglichkeit Gebrauch und verfügen inzwischen über entsprechende Landesgesetze. Ein erster sächsischer Entwurf wurde Anfang 2010 bekannt; das Kabinett legte seinen Gesetzentwurf Mitte letzten Jahres vor. Ohne eigenes Gesetz würde in Sachsen das letztmalig vor zehn Jahren überarbeitete Bundesgesetz weiter gelten.

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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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