Selbsthilfegruppen können bis Jahresende Förderanträge für 2013 stellen

Dresden, 5.12.2012 – Selbsthilfegruppen können noch bis spätestens 31.12.2012 den Antrag auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung für 2013 stellen. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) hin. Die Antragsformulare sind im Internet unter der Adresse www.vdek.com hinterlegt. Sie können aber auch über die Leipziger Selbsthilfekontaktstelle bezogen werden.

Die Fördermittel der Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen der Selbsthilfearbeit. Hierunter fallen insbesondere Mieten, Büroausstattung und Sachkosten.

2012 wurden 105 Selbsthilfegruppen in Leipzig gefördert. Dabei wurden von den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 65.000 Euro an Fördermitteln vergeben.

Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss der Krankenkassenverbände, welche nach dem Sozialgesetzbuch für die Förderung von Selbsthilfestrukturen zuständig sind. In Sachsen ist die Gemeinschaftsförderung arbeitsteilig organisiert. Der vdek ist für Gruppen der Stadt Leipzig der regionale Ansprechpartner.

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Kontakt

Dirk Bunzel
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com