Gemeinsame Presseinformation zum Honorarabschluss 2014 für die ärztliche Vergütung in Sachsen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen haben sich auf dem Verhandlungsweg zur Ärztevergütung 2014 geeinigt.

Insgesamt gibt es für die niedergelassenen sächsischen Ärzte 56 Millionen Euro mehr als 2013.

Neben einer Preisanpassung von +1,3 % werden zusätzlich ca. +1,2 % für die Vergütung einer größeren Leistungsmenge bereitgestellt.

Die Vertragspartner erhoffen sich dadurch eine Verbesserung der Versorgung. Von den vorgesehenen 40 Millionen Euro profitieren alle Ärzte gleichermaßen im Rahmen der Vorgaben der Bundesebene und der geltenden Honorarverteilungsregelungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.

Neben diesen Anpassungen werden zusätzlich weitere 16 Millionen Euro (entspricht +1,3 %) für gezielte Förderungen eingesetzt.

Diese zur Verfügung stehenden Mittel werden unter anderem für die im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführten Förderungen für Nachtdialysen und die Neuaufnahme von Patienten bei Kinderärzten verwendet. Diese Förderungen sind damit auch im Jahr 2014 gewährleistet. Über die Weiterführung, der nach den Honorarverteilungsregelungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zu fördernden Leistungen im Jahr 2014, entscheidet die Vertreterversammlung der KV Sachsen.

Zusätzlich werden aus diesen Mitteln folgende neue Maßnahmen gefördert:

  • die Beschäftigung von Praxisassistentinnen und –assistenten, um Ärzte gerade im ländlichen Raum zu entlasten und
  • die Kooperation von Ärzten mit Pflegeheimen, um die ambulante ärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern zu verbessern.

Die vertraglichen Regelungen zu den neu vereinbarten Förderungen und den weiteren abgestimmten Inhalten der Vergütungsvereinbarung befinden sich derzeit in der Ausarbeitung, so dass in einigen Wochen zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung informiert werden kann.

Darüber hinaus wird die ärztliche Grundversorgung bestimmter Fachgruppen mit weiteren 6 Millionen Euro gefördert werden.

Begleitet wird dies von einer Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, welche im Laufe des Jahres 2014 eingerichtet wird. An die Servicestelle können sich Patienten dann wenden, wenn sie nicht zeitnah einen Arzttermin erhalten.

Zudem erfolgt ab dem 4. Quartal 2014 eine deutliche Anhebung der Vergütung für die Wegepauschalen, die Ärzte bei Hausbesuchen von Patienten zur Abgeltung ihrer Fahrtkosten geltend machen können.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com